MichelleFischer
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe am 1.1.2021 meinen ersten Job nach Beendigung meines Studiums angetreten. Nun erreichte mich gestern ein Brief, in welchem mir eine Bezugsänderung meines Gehaltes mitgeteilt wurde. Ich soll nun noch ca die Hälfte meines Entgeltes erhalten. Der erste Tag meiner Schwangerschaft ist der 1.2.21. Ab dem 8.5.21 habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ich in der klinischen Forschung im Uniklinikum arbeite. Meine Frage ist nun: ist eine Lohnkürzung aufgrund des BVs rechtens? Ich hatte gelesen, dass die Höhe der Fortzahlung sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate richtet. So lange hatte ich jedoch gar nicht gearbeitet und bin davon ausgegangen, dass dann einfach nur der eine Monat (Januar) als Referenz gilt. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort! Michelle Fischer
Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie einen festen Arbeitsvertrag. Dann darf der Arbeitgeber nicht wegen ein Beschäftigungsverbot den Lohn kürzen, im Übrigen auch ohne eine Schwangerschaft, nicht wenn es nicht vertraglich so vorgesehen ist. Liebe Grüße NB
mellomania
du bekommst mit bv das was du ohne erhälst. wie wird die lohnkürzung gerechtfertigt?
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