Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Mein Arbeitgeber hat mir während der Schwangerschaft für einen Monat weniger Geld gezahlt als er musste. Da ich vorzeitig Krankgeschrieben wurde (wegen drohender Frühgeburt), wollte man mir das Geld nicht in voller Höhe zahlen. Es wären zu viele Kosten und schließlich hätte man mich ja eingestellt obwohl ich bereits schwanger war. Mein Arbeitgeber wusste das aber bevor der Arbeitsvertrag gemacht wurde. Deshalb soll ich es als Tolleranz so ruhen lassen. Will ich aber nicht. Jedenfalls habe ich jetzt meine letzte Zahlung bekommen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) und obendrein eine Lohnzahlung ohne Angabe von Gründen (die aber der Restsumme entspricht). Ich nahm an, das es die Nachzahlung für den unterbezahlten Monat ist und habe mich nicht gemeldet. Jetzt bekam ich einen Brief, mit der Bitte um Rückzahlung des Betrages, der mir angebllich zu viel berechnet wurde. Bezahle ich nicht würde man das Gericht einschalten. Muss ich das Geld zurück zahlen oder nicht? Immerhin steht es mir ja zu, da ich ja vorher zu wenig Geld bekam. Ich habe einen Arbeitsvertrag, der genau aussagt was ich verdiene. Ich hoffe das Sie mir helfen können. LG Nancy
Liebe Nancy, in der SS haben Sie Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Gehalt, selbst wenn ein Beschäftigungsverbot besteht. Wenn Ihr AG dies anders sieht, sollten Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Finanzen bei Trennung
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit