Elipirelli
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit bin ich in einem Beschäftigungsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma. Meine Elternzeit ist im Juni vorbei, dann will ich wieder arbeiten gehen. Bei der Firma, welche mich ausgeliehen hatte war ich ein halbes Jahr bis zum muschu. Wie ist dass nach 18 Monaten darf mich die Firma nicht mehr "ausleihen" fangen dieses 18 Monate nach der Elternzeit wieder von vorne an? Und gibt's die Möglichkeit, dass mich die Firma direkt beschäftigt, ohne mich bei der Leiharbeitsfirma aus dem Vertrag "kaufen"*es ist mir kein besseres Wort eingefallen* muss? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, § 1 AÜG: Der Zeitraum vorheriger Überlassungen durch denselben oder einen anderen Verleiher an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen. Liebe Grüße NB
cube
Ob die Firma sich monetär mit der Zeitarbeitsfirma einigen muss, muss die Firma selbst klären. Die haben ja einen Vertrag mit der "Leihfirma", in dem das entsprechend geregelt ist. Das wird dir hier keiner konkret beantworten können, ohne den Vertrag zwischen den beiden Firmen zu kennen.
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