Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lebensversicherung

Frage: Lebensversicherung

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Meinem Mann fiel beim Durchstöbern seiner Akten auf, dass die Begünstigte seiner Lebensversicherung noch seine Exfreundin war, von der er seit Jahren getrennt lebte. Dies wollte er ändern lassen und die LV auf unser Kind umschreiben. Leider kam er nicht mehr dazu und verstarb, als die Kleine knapp 6 Monate alt war. Anfangs gab es auch keine Schwierigkeiten und die Exfreundin wollte das Geld der Kleinen geben. Nachdem das Geld zur Auszahlung gekommen ist, ist natürlich Funkstille und die Frau ist nicht mehr zu erreichen. Die Versicherungsgesellschaft kann mir auch nicht weiterhelfen. Lohnt sich eine Klage über einen Anwalt? Immerhin geht es um eine größere Summe. Unabhängige Zeugen, dass das Kind das Geld bekommen sollte, gibt es. Danke für Ihre Hilfe!


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So leid es mir tut: Die letzte für die Versicherungsgesellschaft bindende Willenserklärung des Manes gilt: Die Exfreundin :-( Wenn sie Dir etwas abgibt, kannst Du froh sein, ansonsten ist das wirklich ärgerlich, aber zu 99,9% nicht zu ändern... Ich hatte schon (leider!!!) mehrere solche Fälle in meiner Berufpraxis bei einer Versicherungsgesellschaft... das ist immer unangenehm. ---------------------------- Aufruf an Alle: Prüft die Bezugsberechtigung bei allen!) Lebensversicherungen in eurem Haushalt! Ein kurzer Anruf bei den Gesellschaften und sie senden Euch das aktuelle Bezugrecht zu. Dieses kann ganz einfach und ohne Formular mit einem 2-zeiler geändert werden! ---------------------------- Tröstende Grüße Désirée


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Und was ist mit dem Kind? Steht einem auch nachträglich eingetrudeltem, leiblichen Kind nicht automatisch ein Pflichtteil aus der Erbmasse zu, fragt sich, Gruß, Mathilda


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Tja, nur gehört eine LV i. d. R. nicht in die Erbmasse. Ich habe dazu weiter unten noch geschrieben. Viele Grüße Désirée


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Hi Desiree, den Tip zum Anwalt zu gehen, bekam ich direkt von der Versicherung. Ich soll aber nicht gegen die Versicherung gehen, sondern gegen die Person selbst. Wenn die LV z.B. an einen Verein ausgezahlt werden soll und die Angehörigen gehen leer aus, soll es da auch Mittel und Wege gehen, daß die Angehörigen trotzdem das Geld bekommen. Gruß Marie


Mitglied inaktiv

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Hallo! Genau deshalb schrieb ich "zu 99,9%". Denn dieses 0,1% könnte evtl. vor Gericht durchkommen. So nach dem Motto: "Wenn es sonst nichts zu vererben gibt, dann wird die LV zur Erbmasse". Aber ich denke, da wirst Du klagen müssen... IANAL! Désirée


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