Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutzklage

Frage: Kündigungsschutzklage

jella22

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Hallo Frau Bader, nachdem ich meinem AG meine SSW mitgeteilt habe, hat dieser mir gekündigt. Die von mir eingereichte Kündigungsschutzklage war erfolgreich. Nun steht im Urteil, dass die Kosten für den Rechtsstreit von meinem AG getragen werden müssen. Ich hatte Ausgaben für einen Anwalt der mich beraten hat, habe mich aber selbst vor Gericht vertreten. Wo und wie kann ich jetzt die mir entstanden Anwaltskosten geltend machen? Vielen Dank für Ihre Antwort!


cube

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Bei Gericht eine Festsetzung der Kosten beantragen. Diese erstellt dann eine Aufstellung über die Kosten, die die unterlegene Partei oder ggf. auch du (wenn du zB nicht in allen Punkten gewonnen hast, wird gequotelt). Die Gegenseite kann dann aber auch Einspruch dagegen erheben.Ist alles abgeschlossen, gibt es einen Kostenfestsetzungsbeschluss, dieser gilt als Titel und damit kannst du dann deine Kosten von der Gegenseite einfordern. dennoch zahlst erst einmal du, sofern dein Anwalt dir eine Rechnung stellt. Denn du hast ihn beauftragt und bist erst mal zur Zahlung verpflichtet - und kannst dir die Kosten eben im Nachhinein wieder holen.


Rotkehlchen

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Achtung: Vor den Arbeitsgerichten trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (das steht in Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Hättest du den Anwalt nicht nur mit der Beratung, sondern auch mit deiner Vertretung in dem Gerichtsverfahren beauftragt, dann hätte er dich auch über diese Kostenregelung aufklären müssen (vgl. Paragraf 12a Absatz 1 Satz 2 ArbGG). Wenn im Urteil steht, dass der Arbeitgeber die Kosten des Verfahrens trägt, bezieht sich das also nur auf die Gerichtskosten, nicht auf die Anwaltskosten. Heißt für dich, wenn du keine Arbeits-Rechtsschutzversicherung hast, dann bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen.


Mitglied inaktiv

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Rothkehlchen hat recht.


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