Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krippenuntauglichkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krippenuntauglichkeit

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich leben getrennt. Unser Sohn (10 Monate) geht seit 2 Monaten in die Kindekrippe, ist aber immer wieder krank, sodass es eintreten könnte, dass er krippenuntauglich ist. Nun meine Frage: wenn ich nicht wie geplant meinen Job ausführen kann wegen der Krippenuntauglichkeit meines Kindes 1) wie kann ich mir meinen Arbeitsplatz trotzdem sichern? (ich bin noch in EZ bis Juli). Könnte ich meinen Job antreten und wenn ich merke, es klappt nicht noch ein Jahr EZ beantragen? 2) wo bekomme ich finanzielle Unterstützung, wenn ich nicht arbeiten kann? Muss mein Mann komplett für uns aufkommen? (er verdient sehr gut, aber wie gesagt, wir leben getrennt). Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. EZ verlängern (Frist 7 Wo. schriftl.), es besteht aber kein Anspruch (=der AG muss zustimmen) 2. Klar muss er für Sie u das Kind Unterhalt zahlen Liebe Grüsse, NB


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