Mitglied inaktiv
Liebe Nicola, Meine Krankenkasse will, nachdem mein Erziehungsurlaub abgelaufen ist, von mir die KK-Beiträge für die ganze Zeit des EUs nachfordern. Mein Mann ist privat versichert und ich war freiwillig versichert. Trotzdem habe ich während des EU keine Beiträge bezahlt, da ein Mitarbeiter der KK geschlafen hat. Zusätzlich bestätigte er mir, daß ich während des EU beitragsfrei gestellt bin. Jetzt sind sie auf den Trichter gekommen, daß ich doch hätte zahlen müssen. Gibt es eine Handhabe, daß die Beiträge im Nachhinein gefordert werden können? Wenn dem so wäre, würde das für uns den finanziellen Ruin bedeuten, denn wir haben uns gerade ein Haus gekauft. Widerspricht es eigentlich nicht dem Gleichheitsgrundsatz, daß freiwillig Versicherte Beiträge zahlen müssen,während Pflichversicherte befreit werden? Vielen Dank! Martina
Liebe Martina, habe ich doch unten schon beantwortet!? Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt