Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wenn nach einem gewonnenen Prozeß eine Kostenfestsetzung folgt, wo drin steht was was wir zurückbekommen, wie geht es dann weiter? Kann dieses erst mal vom Kläger der verloren hat beiseite geschoben werden und dann in nächster Inztanz weitergemacht werden, oder muss das erst bezahlt werden ? Danke für Ihre Antwort und schönes We :-) Sanni
Hallo, das kommt auf die gestellten Anträge an. Ich nhme an, Sie haben keinen Anwalt. Wenden Sie sich an die Gerichtsvollzieherstelle des Gerichtes. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Sanni! Wenn die Kosten in 1.Instanz bereits festgesetzt wurden, muss die gegnerische Partei zahlen. Guck mal, was bezüglich der Vollstreckbarkeit im KFB steht. U.U. musst du zunächst eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
- Darf AG im ersten Lebensjahr EZ Aufteilung ablehnen?
- Teilzeitvertrag mit Nachtdienst trotz Schwangerschaft unterschreiben
- Minijob beim Hauparbeitgeber
- Minijob während Elternzeit
- Minijob während Elternzeit
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung