karla2020
Sehr geehrte Frau Bader, was passiert, wenn bei geteiltem Sorgerecht von getrennten Eltern Uneinigkeit über den Kitastart herrscht. Wenn einer möchte, dass das Kind erst mit 3 zur Kita geht und der andere möchte, dass das Kind so früh wie möglich (ab 10 Monate) zur Kita geht? Vielen Dank Karla
Hallo, da diese eine wesentliche Entscheidung ist, die über die Belange des täglichen Lebens hinausgeht, würde dies im Zweifel vom Amtsgericht entschieden werden. Hier wurde nach den Umständen entschieden werden. Zum Beispiel, warum das Kind zu früh gehen soll. Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, dann kann der, der das Kind früher in der KiTa will zum Amtsgericht gehen und die Unterschrift das anderen Elternteils ersetzen lassen. Bzw. das beantragen. Dann wird der Richter den "verweigernden" Elternteil anhören und ggf. entscheiden dass ersetzt wird (oder auch nicht). Gruß D
Die letzten 10 Beiträge
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn
- Spielsucht
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld
- Verlängerung EZ