Hallo Frau Bader, Der Vater meiner Kinder (4 & 6) holt alle 5 Wochen übers Wochenende die Kinder zu sich ins 300km entfernte Thüringen. Heute haben meine Kinder gesagt, dass ihr Vater möchte, dass sie mal 1 Nacht bei der Mutter seiner Lebensgefährtin übernachten. Darf er das entscheiden? Ich möchte dies nicht und die Kinder auch nicht. Ich kenne diese Frau nicht und sie ist auch nicht Familie. Vielen Dank.
Hallo, wenn darin keine Kindeswohlgefährdung liegt, darf er das. Liebe Grüße NB
Während seiner Umgangszeit kann er entscheiden, wo er und die Kinder sich aufhalten. Sofern es nicht dem Kindeswohl komplett entgegensteht, kann er mit den Kindern übernachten, wo er will. Übrigens haben mir meine Kinder sehr oft erklärt, dass sie hier und dort nicht hin wollen, übernachten wollen, etc. ich habe mir das zwar angehört, und in Überlegungen einbezogen,… Aber am Ende des Tages habe ich entschieden, wo wir übernachten. Ich nehme zudem an, dass ihr gemeinsames Sorgerecht habt? Du fragst ihn doch auch nicht, ob und wo du mit den Kindern übernachten darfst, warum sollte er das tun? Viele Grüße. D
Man muss dazu sagen, dass er nicht mit dabei ist, wenn sie dort schlafen sollen.
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