Anastasya
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Sohn, für den ich Kindergeld beziehe. Sein Vater bekommt selbst noch Kindergeld während des Studiums, allerdings bezieht seine Mutter dies. Sie macht ständig Probleme, meint, sie hätte keines bekommen usw. . Das Problem ist, dass sie es direkt vom Arbeitgeber bezieht, nicht von einer der Familienkassen. Der Arbeitgeber bzw. die zuständige Abteilung redet nicht mit uns, nur mit der Mutter, aus datenschutzrechtlichen Gründen. Sie könnte es für uns freigeben, möchte es aber nicht. Sie schickt uns keine Bescheide, es macht ständig Probleme, wir laufen permanent dem Geld hinterher. Hat mein Freund irgendeine Chance, selbst für sein Kindergeld verantwortlich sein zu dürfen? Es steht ihm doch eigentlich zu, oder? Bekommt er auch den Corona-Zuschlag? Danke
Hallo, man kann einen Abzweigungsantrag stellen. https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi47O6zyeDrAhUB6aQKHbr1AQIQFjAAegQIAhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fdatei%2Fantraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf&usg=AOvVaw2t6Ag8A6jR63UuHhc4S-UW Liebe Grüße NB
Andrea6
Das Kindergeld steht den Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen zu, auch wenn das Kind volljährig ist und auch dann, wenn es nicht mehr (z. B. wegen Ausbildung) im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebt. Dies allerdings nur, wenn in diesem Fall auch Barunterhalt gezahlt wird. Falls das nicht geschieht kann ein sog. Abzweigungsantrag gestellt werden, um das Kindergeld direkt zu erhalten.
Anastasya
Hallo liebe Andrea, danke, ja, die Voraussetzungen treffen zu. Leider gibt es diese Anträge nur für die Familienkassen, wurde mir gesagt. Die Mutter gehört jedoch zu den 10 %, die das Kindergeld direkt vom Arbeitgeber beziehen. Da die Kindergeldnummer identisch mit ihrer Personalnummer ist, erfahren wir das nicht einmal diese. Es wird wohl auch ständig die Zahlung eingestellt, weil unsere Nachweise, dass mein Freund wieder ausbildungssuchend ist, nicht genügen. Wir schreiben mehrere E-Mails und rufen dort an. Bisher wurde immer nachgezahlt. Es ist aber sehr mühselig, da wir auch nicht wissen, was wir falsch machen. Anscheinend machen wir auch nichts falsch, wenn sie nach fünf E-Mails wieder anfangen zu zahlen. Es wäre jedoch wesentlich einfacher, wenn wir mit ihnen kommunizieren dürften. Wenn E-Mails beantwortet würden oder sie am Telefon Auskunft geben dürfen. Wir sind uns daher nicht einmal sicher, dass sie die Zahlung zwischendurch wirklich einstellen oder, ob die Mutter es einfach einbehält. Die tat sie, als sie noch unterhaltspflichtig war mit dem Unterhalt des Vaters. Es ist so anstrengend.
Andrea6
Wenn die Mutter als Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt ist sie nicht mehr kindergeldberechtigt. Vielleicht gelingt auf diesem Weg die Argumentation mit dem Ag. Ansonsten bleibt der Rechtsweg.
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