Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeburtstag

Frage: Kindergeburtstag

Frei2019

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Hallo und ein frohes neues Jahr! Ich habe eigentlich zwei Fragen, die mich immer wieder auf die Palme bringen... Ich habe mich 2019 von meinem Mann getrennt. Unsere Kinder leben bei mir und mein mittlerweile Ex-Mann zahlt für beide Kinder Unterhalt. Ist eines der Kinder an einem Papa-Wochende zum Geburtstag eingeladen, besteht er darauf, dass ich das Geschenk besorge, da er ja nun mal Unterhalt bezahlt. Da ich keine Lust auf diese 10€-Diskussionen habe, bin ich in der Regel gut vorbereitet. Kommt es aber mal vor, dass er - aus welchen Gründen auch immer - ein solches Geschenk kaufen muss, wird es mir in Rechnung gestellt. Gleiches passiert, wenn eines seiner Kinder an seinem Wochenende ein Wichtelgeschenk für die Schule kauft. Das ist so korrekt? Kann er mir, wenn eines seiner Kinder in seinem Haus seinen Kindergeburtstag feiern möchte, dies ebenfalls in Rechnung stellen? Und spontane Frage Nr. 3: Wie verhält sich das, wenn eines der Kinder konfirmiert wird? Herzliche Grüße, Frei2019


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Fremdgeburtstag: Geschenke sind mit dem Unterhalt abgegolten 2. Eigenes Kind: Das ist eine Frage der Abmachung. 3. Konfirmation: das ist kein Sonderbedarf, es müssen dann laut BGH Rücklagen vom laufenden Unterhalt gemacht werden Liebe Grüße NB


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