Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenplatzwechsel

Frage: Kindergartenplatzwechsel

Vicky7740

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Habe ein Problem und hoffe ,dass Sie mir einen Rat geben können. Bin Mutter von zwei Kindern (2 und 5 Jahre). Nach dem ersten Kind bin ich Vollzeit arbeiten gegangen und hatte auch einen kitaplatz für ganztags. Nach dem ich mit dem Zweiten Kind schwanger war und wegen berufsverbot zu hause blieb, hatte ich um einen halbtagsplatz für mein erstes Kind gebeten und mit viel Mühe bekommen. Nun bin ich ofiziel ab der Mitte Juli 2019 ( nach Elternzeit) wieder im Dienst und mit 20 Stunden pro Woche in Schichtsystem tätig. Das heisst, dass ich drei Tage in der Woche Vollzeit arbeite. Jetzt benötige ich wieder einen Vollzeit kitaplatz und die Kitaleitung lehnt es kategorisch ab. Laut ihrer Aussage. Wer einmal gewechselt hat, gib es kein weg zurück. Für mein zweites Kind habe ich eine Krippenplatz (Vollzeit) in der selben Kitaeinrichtung bekommen. Momentan sieht es so bei uns aus. Morgens bringt meine Mutti alle beiden Kinder in die Kita und mittags um 12.30 Uhr holt sie das erste Kind und um 16.00 Uhr das zweite. Da meine Mutti nicht die jüngste ist und einige Krankheiten hat wie z.B. Arthrose, Blutdruck usw., zudem auch kein Führerschein besizt, ist keine sichere Betreuung. Was ist wenn Sie ins Krankenhaus muss. Nun bin ich ganz verzweifelt. Was können Sie mir in dieser Situation raten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben Anspruch einen Platz nach dem Bedarf. Wenn der Bedarf sich geändert hat, eben wieder auf einen Vollzeitplatz. Wenden Sie sich an den Träger des Kindergartens, im Zweifel an die Stadtverwaltung. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Es kommt drauf an wann du schriftlich angefordert hast den Kitaplatz des 1.Kindes von TZ auf VZ haben zu wollen. Zu Juli wird das zumeist nichts. Bei mir in der Kita ist das nur zu Februar und August möglich und das mit mind. 4 Wochen Vorlaufzeit und (leider) auch nach dem Motto "wer als Erstes kommt, bekommt den Platz". Denn umso mehr Kinder VZ da sind, desto mehr Erzieher müssen mit da sein. Zu August ist es bei uns wesentlich leichter einen VZ-Platz zu bekommen, weil da sowieso alles neu berechnet wird. Zu Februar geht es auch und da wurden auch schon Erzieherverträge für abgeändert. Da geht es aber nur bis zu einem bestimmten Kontingent, was im August halt nicht der Fall ist. Wenn du dein 1.Kind nicht frühzeitig umgemeldet hast, so werden andere Kinder vor deinem Kind dran sein und auch auf der Warteliste sein. Wenn das Kontingent der Kita für VZ ausgeschöpft ist, wovon ich ausgehe, dann kann da nichts dran gemacht werden. Einfach hingehen und sagen "ich brauche den Platz" bringt da gar nichts. Ich empfehle den Eltern immer so früh wie möglich anzumelden und dazu gehört auch Änderung der Zeiten. Idealerweise bis zu 6 Monate vorher oder noch früher. Ich weiß, dass das nicht immer machbar ist, aber in deinem Fall wäre es machbar gewesen, denn du wusstest wann die EZ vom 2.Kind endet und hättest zu dann den VZ-Platz anmelden können. Auch wenn du nicht wusstest wie du arbeiten musst, lieber den VZ-Platz haben und somit das Kind auch eher abholen können, als ohne Betreuung da zu stehen, wenn man eigentlich arbeiten muss. Ich vermute, dass du aus finanziellen Gründen den Platz von VZ auf TZ gewechselt hast? So wie du schreibst, war das nicht einfach. Die Leitung wird sich das auch gemerkt haben und auch wenn sie es nicht darf, unbewusst wird so eine Erinnerung in eine Entscheidung mit einbezogen. Was dir bleibt: - du hast den Platz frühzeitig schriftlich eingefordert. Schriftlich ist wichtig, weil mündlich wird schnell vergessen. Du hast eine Kopie des Schriftstückes. - du suchst nochmal das Gespräch mit der Leitung und trägst deine Punkte vor. Wichtig hierbei ist, dass du sachlich bleibst und dass was damals war (von VZ auf TZ) im besten Fall nicht erwähnst. Denn "was damals ging" muss heute nicht mehr gehen. Du bringst die Punkte an, welche heute für eine VZ-Betreuung sprechen. (Und das sind deine AZ. Solltest du diese nicht ausüben können droht Arbeitsplatzverlust./ bist du alleinerziehend-so wie ich es rauslese schon. Vereinbarkeit von Familie und Beruf kannst du einbringen und das die VZ-Betreuung eine große Unterstützung dafür ist/die Betreuung über die Oma ist nur eine Übergangslösung. Aufgrund von Arztbesuchen und anstehenden Therapien wird sie nicht langfristig mittags das 1.Kind abholen können. Es geht auf ihre Gesundheit-Athrose- und sie braucht Entlastung./du hast die Kopie des Schriftstückes, welches beweist, dass du den Platz frühzeitig beantragt hast. Frühzeitig ist bei mir ab 3 Monate vorher. Besser noch mehr.) Frag bei ihr nach, welche Möglichkeiten zur Nachmittagsbetreuung dir offen stehen und wie diese umgesetzt werden können. Wenn Sie keinen freien VZ-Platz für dein 1.Kind hat, soll sie dir das schriftlich geben. (Manchmal ist dann plötzlich doch zeitnah, binnen weniger Stunden/Tage, ein Platz da.) Lass das Gespräch kein Tür-und Angelgespräch sein, sondern eines, um das du bittest, mit Tag und Uhrzeit im ungestörten Rahmen (bsp. in ihrem Büro). - Sollte es keine Möglichkeit zur VZ-Betreuung in der Kita geben, dann hast du das jetzt schriftlich. Damit gehst du zur Stadt (oder Gemeinde, je nachdem wo du wohnst) und sprichst da vor (sollte die Terminvergabezeit da zu lange sein, dann ohne Termin hingehen mit Wartezeit, weil es dringend ist). (Dort auch das Schriftstück zur Beantragung des Platzes in der Kita mit hinbringen.) Evtl. schicken die dich zum Jugendamt. Ein Anruf genügt da meist nicht. Man wird abgewimmelt bzw. an die Stadt verwiesen. Persönliches Erscheinen hilft. Bei beiden Institutionen lass es dir schriftlich geben, wenn diese nicht für dich zuständig sind. Und wichtig ist, als Beweis immer alle Zettel zum Termin mitbringen. Evtl. können die dir noch einen VZ-Kitaplatz geben. Da kann es sein, dass dieser nicht in der jetzigen Kita ist, sondern bis zu 30 Fahrminuten entfernt. Du bist nicht dazu verpflichtet den angebotenen Platz anzunehmen. Lehnst du den ab bleibt alles wie jetzt. Die Instutionen müssen dir nur einen Platz zur Verfügung stellen. Damit ist ihre Arbeit getan. Haben diese keinen freien Platz, kommt Möglichkeit 2, eine Nachmittagsbetreuung über eine Tagesmutter sein. Das Verfahren ist wie o.g.. Eine wird zugeordnet; entweder du nimmst das Angebot an oder nicht. Kosten wirst du die zahlen müssen, welche du zusätzlich in einer Kita von mittags bis nachmittags zahlst. Rest zahlt eine der beiden Institutionen. Da die Variante für die Institution teurer ist als ein Kitaplatz kann es sein, dass sie dir bsp. zu Januar einen Kitaplatz anbieten. Lehnst du ihn ab steht dir keine Kostenübernahme bzgl. einer Institution mehr zu. Die dritte Möglichkeit der Institution ist, dass sie dich selber nach einer Betreuung suchen lassen (Babysitter) und bis zu einem gewissen Stundenlohn übernehmen (ich meine ca.4,50-5,00€. Ist in den Bundesländern verschieden. Auf jeden Fall nachfragen!) Findest du keine die für den Stundenlohn es machen möchte, musst du den Rest selber zahlen. Babysitter darf nicht die Oma sein. (Vielleicht hat sich das auch geändert. Nachfragen!) Meine Erfahrung ist, dass die Instution vorrangig für Kita ist und ggf. auch einen Platz zur Verfügung stellt. Entscheiden sie sich für Methode 2 oder 3, so bleibt das zumeist für ein Jahr bestehen, ehe neu geschaut wird. In deinem Fall steht da schon die Einschulung an. Trotzdem würde ich schauen, ob nicht im laufenden Jahr ein VZ-Platz in deiner Kita frei wird und das 1.Kind dann dort betreuen lassen. Tipp: Frühzeitige Anmeldung im Hort. Hortplätze sind hier rar. Deine Mitarbeit ist gefordert. Nichts kommt von alleine. Das wird jetzt Zeit, Kraft, Nerven und Geduld kosten. Ohne, dass du was unternimmst, wird alles so bleiben wie jetzt. Bedeutet 1.Kind TZ, 2.Kind VZ. PS: Scheinbar reichen die VZ-Kitazeiten auch nicht aus um deine AZ abdecken zu können. Dafür kannst du auch eine Kostenübernahme beim JA stellen, insofern eine Babysitterin die Kinder betreut.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.