Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir in folgender Angelegenheit weiterhelfen könnten. Mein Mann kaufte ohne mein Wissen per Telefon ein bestimmtes Kinderfahrrad in einem Sportfachgeschäft. Das Fahrrad wurde vor 4 Tagen bei uns zuhause angeliefert und auch hier montiert. Als ich den Preis später erfuhr, drängte ich meinen Mann zur Rückgabe. Heute faxte ich das Sportfachgeschäft an, mit der Bitte das unbenutzte! Fahrrad zurückgeben zu dürfen. Der Geschäftsinhaber sagte, er hätte noch nie etwas zurückbekommen und daß das nicht so einfach gehen würde, er wollte deshalb erst mit seinem Steuerberater reden, da er das Rad von uns zurückkaufen müßte. Das verstehe ich überhaupt nicht. Gibt es eine Möglichkeit das Geld zurückzubekommen? Vilen Dank im voraus
Hallo, nein. Ihr Mann hat einen wirksamen Vertrag geschlossen, es sei denn, das gesamte Geschäft wurde über das Telefon abgewickelt (ohne vorher anschaeuen vor Ort). Dann kann man schriftlich widerrufen. Sonst hat man keine Rechte. Gruß, NB
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