Möööp
Hallo Frau Bader, Heute war ich mit meiner Tochter einkaufen. In einem Tiergeschäft schaute sie sich durch eine Glasscheibe einen Hamster an. Ich schaute einen Käfig weiter mit meiner Bekannten Wellensittiche an, als plötzlich hinter mir ein Geschrei zu hören war. Ich drehte mich um und sah nur wie das Blut auf den Boden tropfte. Nachdem ich meine kleine versorgt habe haben wir festgestellt das die Scheibe die vor dem Gehege war an einer Ecke gebrochen war. Genau da muss sie mit ihrer Hand gegen gekommen sein. Ich mach mir Vorwürfe das ich das nicht gesehen habe. Wir waren noch im Krankenhaus. Der Schnitt ist nicht sehr groß, dafür aber Recht tief und ein Blutgefäß würde verletzt. Jetzt meine Frage. Haben wir Anspruch auf Schmerzensgeld? Die Geschäftsführung kann doch solche sachen die solche Verletzungen verursachen nicht einfach ohne Warnung oder Absicherung so stehen lassen. Für mich ist das schon grob fahrlässig oder sehe ich das falsch? Vielen Dank für ihre Antwort
Hallo, das kommt auf die Umstände an. - Hätte der Laden es sehen und die Scheibe austauschen müssen? - Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt? Üblicher Weise darf man gar nicht an die Scheibe fassen Es gibt ein Lebensrisko, das ist Schicksal. Ob das hier der Fall ist, wäre die Frage. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wie alt ist deine Tochter? Wussten die Mitarbeiter oder der Inhaber des Geschäfts, dass der Käfig beschädigt war?
Port
Und was bringt dir Schmerzensgeld? Seltsame Einstellung. Ich würde dem Geschäft ordentlich die Meinung sagen und wenn eine blöde Reaktion kommt, erst dann würde ich über weitere Maßnahmen nachdenken.
Felica
Ähm, je nach Alter deines Kindes sollte dieses eigentlich wissen das man nicht an die Käfige oder Becken dran geht. Das stresst die Tiere nämlich extrem. Sollte eigentlich schon einem Kleinkind bewusst sein wenn man dem das erklärt. Und damit wäre es jetzt erst gar nicht zu dem Unfall gekommen. Meistens steht auch ein entsprechender Hinweis dran das man da nicht soll.
cube
Wenn es nur eine kleine Ecke war, die man eben auch übersehen konnte, sehe ich keine Fahrlässigkeit. Sowas kann passieren und solange du nicht nachweisen kannst, das man dies hätte sehen MÜSSEN oder der Inhaber/Mitarbeiter es wussten und nichts daran geändert haben ... Der andere Punkt: ich kenne keine Zoofachhandlung, Heimtiermarkt etc bei dem nicht durch Schilder darauf hingewiesen wird, das man die Glasscheiben/Käfige NICHT berühren soll (weil es die Tiere stresst und/oder Käfige nicht erschüttert werden sollen). Gab es solche Hinweise, wäre es ja eher so, das du deine Aufsichtspflicht verletzt hast.
mellomania
beschriebenen schadens passt für mich nicht. einen solchen schnitt holt man sich doch nicht, wenn man mal kurz drankommt. unsere kinder haben gelernt, dass man, auch bei den hamstern, hasen etc, NUR GUCKT! auch Fische, Vögel was auch immer.
Ninja2015
Hallo. Ungeachtet davon, dass nun ein Kleinkind für seine Verletzung selber verantwortlich ist und hier andere anscheinend den Blick nie von ihrem Kind abwenden, würde ich das Geschäft ansprechen. Die werden sicher die Scheibe reparieren oder abkleben und sich entschuldigen. Natürlich sind Schilder angebracht, aber die Versuchung eine Scheibe zu berühren ist nunmal da. Da du direkt daneben standest sehe ich zumindest auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht, oh man! Alles Gute
Möööp
Meine Tochter ist gerade 3 geworden. Die Ecke war jetzt nicht winzig klein im prinzip war die scharfe kante ca 2 cm lang und Meine Tochter klopft auch nicht an Scheiben. Sie stand da und schaute nur wie der Schnitt zu Stande kam weiß ich nicht weil ich in dem Moment zu den Wellensittiche geschaut habe... Dort stehen keine Schilder und es wird sogar gesagt das sie da so gucken darf... mit der Aussage das da ja nichts passieren kann... auch meine Tochter weiß das man nur gucken und nicht anfassen darf. Da es so schnell ging kann ich mir nur vorstellen das sie da dran gekommen sein muss... ob sie das Gleichgewicht verloren hat oder eine andere unbewusste Bewegung macht kann ich nicht sagen... Sie ist seit ihrer Geburt mit Tieren aufgewachsen und daher weiß sie wie sie sich zu verhalten hat. Und da hätte sich jeder verletzen können... Ich habe mit zwei Verkäufern Kontakt gehabt eine kam auf uns zu und die andere (1. Anlaufpunkt kasse) war sehr gleichgültig und unfreundlich. Die andere war sehr freundlich... Schmerzensgeld war nur ne reine Frage... für den Fall das sich was entzündet... oder bleibende Schäden zurück bleiben sollten. Wie gesagt sind wir oft da und daher kenne ich das Geschäft sehr gut und da dort tiere sind bleibt meine tochter immer bei mir und weiß sehr gut wie sie sich benehmen muss... daher zieh ich mir den Schuh nicht an das sie sich falsch verhalten hat...
Mitglied inaktiv
Wenn du das zu Ende denkst: willst du das Schmerzensgeld vor Gericht einklagen? Dann käme ja auch die Frage nach der Aufsichtspflicht wieder auf dich zu. Wenn du klagst, kannst du vielleicht Schmerzensgeld bekommen. Aber der Normalfall wäre, dass die Wunde zuheilt und dann ist gut. Jedes Kind hat mal eine Schramme oder Wunde und muss mal genäht werden, das gehört mit zum Großwerden. Damit will ich die Fahrlässigkeit in dem Tierfachhandel nicht kleinreden. Natürlich gehören solche scharfkantigen Gläser nicht ausgestellt.
Möööp
Hallo... Ich habe mich nochmal mit dem Geschäft auseinander gesetzt... der Schaden war bekannt. Eine neue scheibe war nereits bestellt und eigentlich sollte die scheibe gesichert sein... das war sie leider nicht dafür haben die sich bei uns entschuldigt und wenn wir das nächste mal dort sind bekommt meine kleine ein kleines Trostpflaster. Wenn alles weiterhin gut verheilt ist das Thema für mich auch vom Tisch... eine Entschuldigung bzw Begründung wie es passieren konnte war mir sehr wichtig... was mich natürlich ärgert ist das die Scheibe trotz des Schadens nicht gesichert war... Danke für eure Antworten...
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