Mitglied inaktiv
Seit letztem Sommer fahre ich jeden Morgen mit meiner Tochter (6 1/2) den 10 minütigen Weg zur Kita mit dem Rad. In den ruhigen Abschnitten, in denen wir nur wenig Autos begegnen, fahren wir auf der Straße. Wo mehr Verkehr ist, benutzen wir den Bürgersteig. 1. Darf ich meine Tochter auf dem Bürgersteig "begleiten"? Mir hat einmal ein Fußgänger wild hinterher geschrieen, das sei verboten. Aber parallel zu ihr auf der Straße zu fahren geht nicht, dann bin ich nicht ausreichend in ihrer Nähe, wegen des Autolärms (hört meinen Zuruf nicht), parkenden Autos, Ampeln, Kreuzungen etc. 2. Darf meine Tochter mit 6 Jahren auf der Straße fahren, wenn ich sie begleite? Oder ist das fahrlässig und ich verletze damit meine Aufsichts-/Sorgfaltspflicht?? Danke, Harriet
Hallo, 1. Kinder bis 8 J. müssen, bis 10 J. dürfen auf dem Gehsteig fahren 2.Erwachsene dürfen eigentlich nicht auf dem Bürgersteig fahren. Ob hier wegen der Beaufsichtigung eine Ausnahme gilt, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Rufen Sie doch bitte mal bei der Polizei an. Die iNfo würde mich auch interessieren! Gruß, NB
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