luna1990
Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Gerichtliche Umgangsregelung. Kaum Kommunikation mit Vater möglich. Seinerseits nur aggressiv und drohend. Er hat die Beratung in der EFB mehrmals abgebrochen. Hält Beratung nicht für notwendig. Kind (3,5 Jahre) erzählt mir nun, dass Papa auf den Po gehauen hat. Traue ich ihm definitiv zu, weil er das bei seinem ersten Kind auch getan hat. Wie verhalte ich mich am besten? Ich habe das Gefühl, er kann sich verhalten wie er will und nichts hat Konsequenzen. Jugendamt und EFB können mir nicht helfen. So geht das seit über zwei Jahren. Kann ich gegen das Hauen beispielsweise erst "vorgehen", wenn das Kind nicht mehr hin will oder wenn es häufiger von solchen Vorfällen berichtet? Würde man mir bzw. dem Kind überhaupt glauben?
Hallo, ein gericht kann das gutachterliche überprüfen lassen und evtl. betreuten Umgang anordnen. Liebe Grüße NB
mellomania
oh nein! bitte dokumentiere genau wann das kind dies sagt und schaue nach, ob es spuren gibt. klingt blöd aber wäre wichtig...ich würde das jugendamt trotzdem informieren
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