Mitglied inaktiv
Hallo! Im November wird mein Sohn 3 Jahre alt und hat einen Kigaplatz mündlich zugesagt bekommen, schon vor 1 Jahr. Wegen der ganzen Umstrukturierung der Zuschüsse beschloß jetzt die ev. Kirche (als Träger) und die Stadt,in 5 KiGas Gruppen zu schliessen. Natürlich sind im September jeden Jahres einige Plätze frei, die aber bisher bis spätestens Januar wieder aufgefüllt waren. Jetzt haben wir gleich um die Ecke einen KiGa des anderen Trägers, der aber sehr überlaufen und sehr begehrt ist.Die Warteliste ist ellenlang....dieser ist aber nicht von Schließungen betroffen. Und nun meine Frage:Eigentlich hat mein Sohn doch mit 3 einen rechtlichen Anspruch auf einen Platz. Wie weit ist die Entfernung denn zumutbar, rein rechtlich? Im nächsten Dorf sind Plätze frei, aber ich hab kein Auto, noch einen Säugling, sodaß ich z. Zt. das Fahrrad auch nicht nutzen kann. Ich wollte nämlich gerne mal beim Bürgermeister meckern gehen... LG und vielen Dank! Carmen
Hallo, welche BuLand? Fragen Sie ansonsten mal auf der Gemeinde! Gruß, NB
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