Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kein mehrbedarf?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kein mehrbedarf?

Mitglied inaktiv

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sehr geehrte frau bader, ich hoffe meine frage paßt auch in das forum hier. mein LG zahlt schon mangelfallunterhalt für drei kinder. unser sohn leidet an chronischer bronchitis und neurodermitis. eine 15gr salbe kostet schon 30€, vom rest ganz zu schweigen. beim JA wurde mir mitgeteilt, daß die unterhaltsberechnung zu gunsten unseres kindes erst dann geändert wird, wenn ich mit dem kind ausziehe. erst dann habe ich anspruch auf einen mehrbedarf wegen krankheit. stimmt das??? wird das nicht berücksichtigt wenn ich mit dem Kv zusammenlebe??? vielen dank!!! grüße, sandra


Mitglied inaktiv

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hoffe ich drücke mich jetzt klarer aus. erste frau erhält unterhalt plus unterhaltsvorschuß. unser kind ist beim kindesunterhalt geringfügig berücksichtigt, so daß der selbstbehalt etwas erhöht ist. JA erklärte mir, wenn eines der anderen kinder krank ist und somit einen dauerhaften mehrbedarf erhalten muß, dann erhöht sich der unterhaltsanspruch dieses kindes und wird prozentual bei den anderen dreien gekürzt. da aber unser gemeinsames kind mit beim KV wohnt, müßen wir laut JA den mehrbedarf irgendwie selbst regeln, sprich das konto weiter überziehen. und wenn ich jetzt mit dem kind ausziehe, dann würde ich mehr kindesunterhalt vom vater erhalten. finde ich etwas seltsam, denn leisten können wir uns die medikamente nämlich nicht, habe selbst seit januar 2005 keine Krankenversicherung mehr. danke und grüße, sandra


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