Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mein Lebensgefärte meine Tochter Addoptieren?

Frage: Kann mein Lebensgefärte meine Tochter Addoptieren?

Natty3001

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Guten Abend. Ich würde gerne WIssen ob es aufgrund folgender Gründe möglich ist das mein Lebensgefährte meine Tochter ( 9 Jahre ) auch Ohne die Einwilligung dessen Leiblich Vaters Addoptieren Kann? Ich habe das Alleinige Sorgerecht. Der Vater hat sein gut 5 Jahren Keinen Kontakt zu Ihr. Mein Lebensgefährte lebt seit 2 Jahren mit Ihr zusammen in einem Haushalt. Ich habe mal gelesen dass es eine Grundvorraussetzung ist mindestens 2 Jahre in einem Haushalt gelebt zu haben um überhaupt eine Addoption durch zu bekommen. Stimmt das? Vielen Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nur wenn 1. Der KV zustimmt 2. Sie mit dem neuen Partner verheiratet sind Liebe Grüße NB


peekaboo

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Des Vaters... LG Peeka


Port

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Meines Wissens nach geht das nur, wenn Ihr verheiratet seid.


Port

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Und adoptieren schreibt man mit einem p....


Port

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mit einem d meinte ich natürlich....


Sternenschnuppe

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Geht nur wenn ihr verheiratet seid. Kennt die Tochter ihre Geschichte? Warum möchte er sie adoptieren? Und warum gibt es keinen Kontakt zum Vater? Alles Fragen die gestellt werden. Ggf. kann die Zustimmung des Vaters gerichtlich ersetzt werden wenn es für das Kindeswohl wichtig ist. Wir haben das erfolgreich durch, Deinem Partner muss klar sein dass es nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Egal was zwischen Euch ist. Ehe ist aber absolute Vorraussetzung.


Natty3001

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Danke für eure Antworten.


Berlin!

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Eine Adoption eines Kindes ist grundsätzlich nur mit Zustimmung BEIDER Elternteile möglich. Verweigert zB der Vater die Zustimmung, ist eine Ersetzung dieser Zustimmung durch das Gericht möglich. Voraussetzung: die leiblichen Eltern sind nicht verheiratet und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht. Selbst wenn die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden sollte, heißt es nicht, dass der Adoptionsantrag bewilligt wird. Denn es muß für das Kind eine unverhältnismäßige Benachteiligung bestehen, wenn es nicht adoptiert wird.Und das ist hier nach Deiner Schilderung nicht der Fall. Die Hürden für eine solche Adoption sind sehr hoch.


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