Mitglied inaktiv
Hallo :-) Ich weis jetzt absolut nicht ob man mir hier in diesen Forum weiter helfen kann . Doch ich bin so Sauer und ich habe auch schon alles zu diesen Thema im Internet herum gewühlt doch ohne erfolg . Unzwar geht es darum das ich gestern Abend mit meiner Tochter ( 9 Monate ) in einer Videothek war um mir einen Film aus zu leihen ( jetzt keine Pornos oder so !!! ) Auf einmal kam die Aufsicht und hat mich prompt aus dem Laden geschmissen mit der Begründung das dort keine Kinder herein dürften . Ich war sowas von verwirrt - weil ich ja dachte das ich mein Kind mit nehmen darf - ich bin ja die Erziehungsberechtigte ( und dazu noch über 18 :-))) ) Draussen an der Tür stand zwar ein Schild " Kein Zutritt unter 18 Jahren ", aber ich bin der festen überzeugung das ich meine Tochter mitnehmen darf da ich ja Erziehungsberechtigt bin . Es wäre wirklich lieb wenn mir da jemand weiter helfen würde . Ganz liebe Grüße Chantal
Liebe Chantal, unabhängig vom Jugendschutz kann die Videothek als Ausüber des Hausrechtes diese Regel aufstellen. Insofern haben Sie keine Handhabe. Rein theoretisch kann auch jedes Kaufhaus o.ä. sagen, es verkauft nur an Blondinen (übertrieben ausgedrückt), denn bei uns herrscht Vertragsfreiheit. Gruß, NB Gruß, NB
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Sehr geehrte Fr. Bader! Meine Frage ist ob ein 5 jähriges Kind mit einem Erziehungsberechtigten eine Musikveranstaltung (Volksmusik) besuchen darf,die ab 18 Uhr beginnt? lg
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