elinab
Hallo Frau Bader, vor der EZ war ich 40 Std/Woche beschäftigt. Ich habe meinem Arbeitgeber mit dem Antrag auf EZ gleichzeitig angekündigt, dass ich nach den zwei Jahren EZ in Teilzeit (20 Std/Woche) zurückkehren möchte. Darin habe ich auch den detaillierten Umfang (Verteilung der Tage und Uhrzeit) mitgeteilt. Die Personalabteilung hat meine Ankündigung vermerkt, jedoch mitgeteilt, dass ich 7 Wochen vor meiner Rückkehr nochmals diesbezüglich Kontakt aufnehmen soll. Nun bin ich aus finanziellen Gründen gezwungen nach Beendigung der EZ für 30 Std/Woche zurückzukehren. Meine EZ endet in 11 Monaten. Diese Änderung habe ich meinem Arbeitgeber telefonisch mitgeteilt. Er hat mir jedoch gesagt, dass ich bei meiner Ankündigung von 20 Std bleiben muss und nicht einfach so wieder ändern kann. Bin ich an meine Ankündigung gebunden oder kann ich vor Beendigung der EZ (natürlich bei Fristeinhaltung) einen neuen Wunsch äußern? Vielen Dank!
Hallo, ja, so verstehe ich das unten genannte Urteil. BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.5.2006, 9 AZR 278/05 viele Grüße, NB
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