Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich die Elterngeldauszahlungsart ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich die Elterngeldauszahlungsart ändern?

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Hallo, ich hatte mich für die Elterngeldauszahlung 24 Monate mit halber Auszahlungshöhe entschieden, möchte nun aber nach 11 Monaten Teilzeit arbeiten (4Std/Wo, Lehrerstelle), kann ich heute, 5 Monate nach der Geburt des Kindes, noch in die klassische Elterngeldauszahlung (12 Monate Auszahlung) wechseln? Ziel: Vermeidung von finanz. Verluste durch die zeitl. Überschneidung von Elterngeld und Gehalt. Über eine Antwort würde ich mich freuen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der 12. Monat wird so o so angerechnet - es hängt von der Höhe ab. Im 2. Jahr wird nichts angerechnet Liebe Grüße NB


Pamo

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Angerechnet wird dein Einkommen nur im 1. Jahr, selbst wenn du das Elterngeld über 2 Jahre ausgezahlt bekommst. Du musst also nichts ändern lassen.


Mitglied inaktiv

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Nicht ganz, der 12te Monat würde beim Elterngeld für Kürzungen sorgen. Da du da ja Elterngeld im Berechnungszeitraum beziehst UND Einkommen hast. Danach ist es ohne Belang - da dann nur noch Auszhalungszeitraum.


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