Mondenscheini
Hallo, ich hatte mich für die Elterngeldauszahlung 24 Monate mit halber Auszahlungshöhe entschieden, möchte nun aber nach 11 Monaten Teilzeit arbeiten (4Std/Wo, Lehrerstelle), kann ich heute, 5 Monate nach der Geburt des Kindes, noch in die klassische Elterngeldauszahlung (12 Monate Auszahlung) wechseln? Ziel: Vermeidung von finanz. Verluste durch die zeitl. Überschneidung von Elterngeld und Gehalt. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hallo, der 12. Monat wird so o so angerechnet - es hängt von der Höhe ab. Im 2. Jahr wird nichts angerechnet Liebe Grüße NB
Pamo
Angerechnet wird dein Einkommen nur im 1. Jahr, selbst wenn du das Elterngeld über 2 Jahre ausgezahlt bekommst. Du musst also nichts ändern lassen.
Mitglied inaktiv
Nicht ganz, der 12te Monat würde beim Elterngeld für Kürzungen sorgen. Da du da ja Elterngeld im Berechnungszeitraum beziehst UND Einkommen hast. Danach ist es ohne Belang - da dann nur noch Auszhalungszeitraum.
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