Ankiwie
Hallo Folgendes Problem die Kindesmutter möchte nicht dass eine gute Freundin von dem Kindesvater in den Nähe ihres Kindes kommt kann sie dieses verbieten das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem Kindsvater sprich die Freundin darf ihn nicht besuchen wenn das Kind bei ihm ist was es aber immer ist kann man das machen?
Hallo, ich habe jetzt nicht ganz verstanden, wer welche Rechte hat. Fest steht, dass der Vater bei Ausübung des Umgangsrechtes auch jmd Dritten dabei haben kann, die Mutter geht es in dem Moment nichts an. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Frau kindeswohlgefährdend ist. Liebe Grüße NB
Berlin!
Satzzeichen verbessern die Lesbarkeit und die Verständlichkeit enorm, denke mal darüber nach, welche zu benutzen! Zu Deiner Frage: Mit wem das Kind Umgang hat ist in aller Regel Sache desjenigen, der den Umgang gerade hat. Und so lange Personen keine Gefahr für das Kind darstellen, kann der andere Elternteil nicht verbieten/vorschreiben, wer beim Umgang mit dem Kind noch anwesend ist.
luvi
Hallo, Wie bereits gesagt: derjenige, der gerade Umgang hat, darf (in der Regel) bestimmen, mit wem das Kind Kontakt hat. Habe ich dich richtig verstanden: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Vater, und die Mutter möchte bestimmen, mit wem das Kind (bzw. der Vater) Kontakt hat, während das Kind bei ihm ist? Gegenfrage : Würdest du dir als Mutter vorschreiben lassen, wen du bzw. das Kind sieht, während es bei dir ist? Ich nicht! LG luvi
Die letzten 10 Beiträge
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit