Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jugendmedienschutz

Frage: Jugendmedienschutz

luvi

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Sehr geehrte Frau Bader, Könnten Sie mir bitte die rechtliche Situation zum Jugendmedienschutz erklären: Es gibt für Filme und Videospiele eine Altersempfehlung. So wie ich es verstanden habe, dürfen Spiele mit einer USK oder FSK 12, 16 oder 18 nicht an jüngere verkauft werden, aber den Eltern steht es frei, den Kindern/Jugendliche zu erlauben sich einen entsprechenden Film azusehen oder ein Videospiel zu spielen. Habe ich das richtig verstanden? Gibt es rechtliche Grundlagen, die Eltern verbietet den Kindern solche Spiele spielen zu lassen? Ich meine v.a. Gewaltspiele. Wenn z.B. ein 8jähriger Spiele ab 18 spielt? Oder geht das über eine Kindeswohlgefährdung? Wie wird diese festgestellt? Oder wenn ein 10jähriger Spiele ab 12 spielt, oder ab 16? Wo finde ich rechtliche Grundlagen? Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Hilfe schon im Voraus. MfG luvi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, genau so ist es. Ich hatte mal einen Fall, da haben die Eltern das KInd alles schauen lassen - das Kind war völlig durch den Wind und wurde aus der Famiie genommen. Das muss man abwägen im Einzelfall. Liebe Grüße NB


Dojii

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Die USK/FSK betrifft nur den Handel und dort den Verkauf der geprüften (oder auch nicht geprüften) Medien in der Öffentlichkeit an Personen bestimmter Altersklassen. Die Freigaben auf Filmen/Spielen haben keinerlei rechtliche Bindung für Eltern. Es ist den Eltern im Sinne der Erziehung freigestellt, welche Medien sie ihre Kinder konsumieren lassen. Ob das (exzessive) Bereitstellen von jugendgefährdenden Medien allerdings ein Verstoß gegen die Erziehungspflicht ist, ist sicher jedesmal eine (nicht einfache) Einzelfallprüfung. Eine pauschale Regelung dafür gibt es nicht.


luvi

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Dojii, Vielen Dank. Genau so hatte auch ich es verstanden. Den Eltern kann man also nur nahe legen, dass sie solche Filme/Videos sorgfältig auswählen sollen? Sie auf die Gefahren hinweisen und notfalls das Jugendamt informieren? Oder gibt es andere Möglichkeiten? Man kann ja nicht zu den Eltern sagen, dass diese Filme/Videos nicht erlaubt sind. Das stimmt ja so nicht. LG luvi


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