Mitglied inaktiv
Hallo und guten Tag! Meine Frau (Kind 8 Monate wir gestillt)hat sich (so ein Tip eines Arbeitsamtberaters) für 30 Std./ Woche arbeitssuchend gemeldet und hat nun ihr erstes Vorstellungsgespräch. Ist sie verpflichtet, jeden Job anzunehmen (es wird ja ein gegenseitiger Vertrag geschlossen, bei dem jeder von der anderen Seite überzeugt sein muß)? Muß sie sich auch mit "nur" 20 Std. zufriedengeben? Oder hat auch sie die Möglichkeit, bei "nichtgefallen" abzusagen, ohne finanzielle Einbußen des Arbeitsamtes? Wir haben mal gehört, dass man dem Arbeitsamt oder künftigen Arbeitgeber als "Stillende" die Arbeitszeit vorgeben darf. D.H. Man hat die Möglichkeit zu sagen, dass man genau in der Zeit z.B. von 10.30 - 14.30 Uhr arbeiten möchte, da sonst die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet werden kann. Stimmt das? Würden uns über eine Antwort sehr freuen. Liebe Grüße aus FFM
Hallo, nein. Entweder man steht als Arbeitswillige dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (wie viele Std. kann man selber bestimmen) und dann bekommt man anteilig für diese Std. Arbeitslosengeld. Oder man will nicht wirklich arbeiten, dann kriegt man es nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Erstaunt guck....die Antwort passt irgendwie nicht auf meine Fragen. Erneut: Kann man als "Stillende" die Arbeitszeit selbst bestimmen? Muß man als "30-Std.-Suchende" JEDEN, auch 20 Std. job annehmen? Würde mich über eine neue Antwort sehr freuen.
Mitglied inaktiv
Man kann als Stillende die Arbeitszeit nicht festlegen hat aber das Recht sich täglich insgesammt 1 Stunde fürs Stillen freistellen zu lassen!Ich denke nicht daß sie jeden Job annehmen muß denn wenn es so wäre hätten wir weitaus weniger Arbeitslose
Mitglied inaktiv
Man kann doch beim Arbeitsamt angeben zu welchen Zeiten man arbeiten kann. Ich hab da jedenfalls feste Zeiten angegeben. Das ging. Viele Mütter können doch nur zu bestimmten Zeiten vormittags, wegen Kindergarten und Schulzeiten.
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