deberta
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn besucht seit seinem 1. Lebensjahr eine Kita in der Gemeinde V, welche auch Träger der Kita ist. Mittlerweile sind wir in den Nachbarort gezogen. Aufgrund der verkehrsgünstigeren Lage und der erst kürzlich erfolgten Eingewöhnung haben wir beschlossen, dass unser Sohn in der Einrichtung in V. bleiben soll, was seitens der Einrichtung auch befürwortet wurde. Nun erwägt die Gemeinde V. den Elternbeitrag zu erhöhen, jedoch nur für "auswärtige" Kinder. Ist das rechtmäßig? Die Kosten, die für auswärtige Kinder entstehen, sind doch nicht höher als für die einheimischen. Zumal zu einer Versammlung anlässlich der letzten Erhöhung gesagt wurde, dass eine solche Staffelung nicht stattfinden soll, da sich die Kita ohne die auswärtigen Kinder garnicht rechnen würde weil es ganz einfach zu wenige Kinder wären. Vielen Dank vorab. MFG Anne
Hallo, grundsätzlich haben Sie nur ein Anspruch auf einen Platz in der Gemeinde, in der Sie wohnen. Normalerweise können Sie also deshalb froh sein, dass Sie bleiben dürfen, da Ihnen die Einrichtung der gut gefällt. Gegen den Zuschlag werden Sie nichts machen können. Sie können dann eben nur wählen in die eigene Gemeinde zu gehen. Liebe Grüße NB
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