Mitglied inaktiv
Hallo Frau bader, Also im geschäfft bei mir ist bald Inventur und zwar am 1te & 2te jan 2005.Ein sam und sonntag und es ist auch neues Jahr. Meine frage ist und was ich ganz sicher bin das der arbeitgeber muß feiertagzuschlag und sonntagzuschlag zahlen oder? es ist rein gesezlich. Und er muß auch ein erlaubnis haben das mir an die 2 tag arbeiten dürfen oder? Erstens bekommen wir keine zuschläge und zweitens er hat keine genehmigung. und wenn wir nicht zu inventur da sind dann werden wir gekündigt,aber dies ist reine erpressung.bitte können sie mir aufklären Vielen dank im Voraus
Hallo, bitte lésen Sie die Hinweise-hier geht es nur um r-u-b. Gruß, NBN
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hallo frau bader, ich habe einen kleinen sohn von 7 monaten und habe keine elternzeit beantragt, da ich sonst meinen arbeitsplatz verloren hätte. da meine mutter in rente ist, betreut sie ihn ganztags. ich bin im einzelhandel beschäftigt und bekomme einen befristeten arbeitsvertrag nach dem anderen- seit 5 jahren, immer für 6 monate. das kann ...
Meine Chefin hat mich für die Inventur am Montag eingetragen. Ich habe sie zwar drauf aufmerksam gemacht(M.gesetz) das ich nach 20 Uhr nicht arbeiten darf da ich im 6ten Monat bin aber sie meinte wenn ich ich um 16 uhr anfange sind es 8 st. es wäre egal. Wen kann ich den einschalten??? Vielen Dank
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