C.Westfall
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Lehrkraft in Schleswig-Holstein, wo seit letzter Woche die Isolationspflicht für COVID 19 Infizierte aufgehoben wurde. Ich habe meine Schwangerschaft nach der letzten Ultraschalluntersuchung am Donnerstag in der 12. SSW bekannt gegeben, auch weil mich die Neuregelung stark verunsichert. Das mit der Maskenpflicht funktioniert bei Kindern einfach nicht so zuverlässig, das kann man von ihnen auch nicht erwarten. Das Prinzip "wer krank ist, bleibt zu Hause" wird weder von meinen Kolleg*innen und von den Schüler*innen beachtet. Ein Formular für die Gefährdungsbeurteilung gibt es, mein Bitten um einen Termin für das dafür vorgesehenen Gespräch wird immer wieder vertröstet. Es sind viele Kolleg*innen krank, zu viel zu tun, etc. " Vielleicht nächsten Freitag". Bei COVID 19 steht auf dem Formular "individuelle Gefährdungsbeurteilung". Die dafür zuständige Ärztin ist - scheinbar aufgrund von Überlastung, denn jetzt haben einfach viele Schwangere Nachfragen zur Gefährdung - nicht erreichbar und überhaupt, muss mein Chef dir Schwangerschaft nicht erstmal melden dafür? Gibt es für mich irgendwelche Handlungsoptionen? Ich würde gerne weiter arbeiten, aber mich auch zuverlässig vor einer Infektion schützen können. Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
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