silke_k
Sehr geehrte Frau Bader, in ihrer Antwort zur Frage, ab wann Kinder ohne Sitz transportiert werden dürfen (zwei Seiten zuvor) schreiben Sie: ab 1,20 m oder 8 Jahren. Das ist aber nicht richtig! Kinder müssen mindestens 12 Jahre alt sein, oder 150 cm groß, bevor sie ohne Sitz transportiert werden dürfen, andernfalls ist es eine Ordnungswidrigkeitenanzeige! Mit freundlichen Grüßen, Silke
Sorry, ist richtig, habe mich vertippt. Im Gesetz steht: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind....
CKEL0410
Hallo so kenn ich es auch,aber ging es in der Frage nicht um die sitzschalen ohne lehne,also diese sitzerhöhungen.
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit