Mitglied inaktiv
Danke frau bader! Aber dann versteh ich nicht warum es ein gesetz gibt in dem steht das ein befristeter arbeitsvertrag nur dann besteht wenn er schriftlich ist. Zumal man gesagt hat das das heutzutage so gemacht wird (befristeter arbeitsvertrag) aber dann bekommt man einen unbefristeten. laut meinem chef. kann ich denn jetzt garnix machen und auf nix bestehen? aber da ist noch eine sache. ich habe am 14.10.02 angefangen und laut meiner abrechnung ist mein austrittstermin der 30.10.03 das sind ja 2 wochen mehr als ein jahresvertrag kann ich ihn da nicht festnageln??????
Hllo, so ein Gesetz gibt es nicht. Nur eine Regelung, dass ein mündlicher Vertrag schriftlich bestätigt werden soll. Aber ohne Sanktionen. Gruß, NB
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