Hallo Frau Bader, Ich habe eine AU von meinem Hausarzt erhalten mit der Diagnose diarrhöe und vorisenteritis und gastroenteriris und den jeweiligen IcD Codes. Da die Beschwerden schwangerschaftsbedingt waren und ich krankengeld erhalten habe, hat mein arzt zusätzlich den icd code O09.1G aufgeführt. Reicht das, um später den monat bei der Berechnung des elterngelds ausklammern zu können oder müsste das ein anderer icd code sein? Danke und viele Grüße
Hallo, ich kann keinen Kausalzusammenhang zwischen der Schwangerschaft und einer Entzündung des Dünndarms erkennen. Deshalb denke ich nicht, dass es ausgeklammert werden kann. Liebe Grüße NB
Das sind keine schwangerschaftsbedingten Erkrankungen, nur weil Du gleichzeitig schwanger bist. Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen sind Erkrankungen bei denen die Schwangerschaft ursächlich ist, z.B. Schwangerschaftsdiabetes oder Eklampsie.
Es wurde der icd code O21.0g mit aufgenommen neben A09.9g ist das ausreichend?
Das begründet keine schwangerschaftsbedingte Erkrankung.
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