Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

Guten Tag , Ich habe seit einer Woche erfahren das ich schwanger bin in der 6ssw. Daraufhin habe ich mich krankschreiben lassen und dies meinem Arbeitgeber(Einzelhandel ) gemeldet. Dieser empfahl mir ein schreiben vom Artzt mit zu bringen, mit der Bestätigung der Schwangerschaft um ein Beschäftigungsverbot (Corona bedingt) aus zu stellen. Soweit so gut ! Nun stellt sich mir die Frage da ich seit 2-3 Monaten Einzelunternehmnerin bin und einen Onlineshop habe, ob das Betriebsverbot irgendwelche Auswirkungen auf mich und mein Gehalt vom Einzelhandel haben. Im Betriebsverbot würde ich von meinem Arbeitgeber weiterhin mein Gehalt bezahlt bekommen welches er von der Krankenkasse zurückerstattet wird.(So habe ich es verstanden ) Spielt in irgendeiner weise mein Verdienst als Einzelunternehmer mit rein ? Ich lasse mir da kein Gehalt auszahlen und reinvestiere jeden cent. Habe ich irgendwelche Finaziellen Einbußen wenn ich in Beschäftigungsverbot gehe ? Kann mir mein Einzelunternehmen irgendwelche Finaziellen Schwierigkeiten bringen ? Liebe Grüße und alles liebe aufderwolke

von aufderwolke am 29.04.2021, 19:47



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

Hallo, 1. Wieso "haben Sie sich wegen der Schwangerschaft krank schreiben lassen"? 2. Der AG entscheidet nach Gefahren+überprüfung über ein BV, eine empfehlung vom FA ist unnötig. 3. Noch immer ist die Datenlage im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 vergleichsweise gering. Im November 2020 veröffentlichte Studienergebnisse des US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention zeigen allerdings, dass Schwangere ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf tragen. Zudem kommt es durch das Corona-Virus häufiger zu Frühgeburten und mehr Neugeborenen, die auf einer neonatologischen Intensivstation betreut werden mussten. Allem Anschein nach begünstigen aber auch hier entsprechende Vorerkrankungen wie Diabetes, Adipositas oder Bluthochdruck den schweren Verlauf. Eine Empfehlung, Schwangeren grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zu erteilen, gibt es vom Robert-Koch-Institut, Deutschlands zentraler Behörde für die Überwachung von Infektionskrankheiten, nicht. Allerdings gilt für Schwangere wie für andere Risikogruppen die unbedingte Empfehlung, Abstand zu wahren. Zudem können sich Schwangere – freiwillig – gegen das Virus impfen lassen. Da es keinerlei Studien zum Risiko einer Impfung gibt, ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung aufgrund persönlicher und ärztlicher Einschätzung. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat ausführliche Informationen zu den Risiken des Coronavirus (SARS-CoV-2) für schwangere Frauen und Säuglinge zusammengestellt (Quelle DAK). 4. Ein BV gilt für die Tätigkeit, von der eine Gefahr für Mutter und Kind ausgeht. Nicht für eine andere, mglw ungefährliche Tätigkeit. Außerdem kann man als Selbständige kein BV bekommen. 5. Es kommt auf den Umfang der selbst. Tätigkeit an, ob Beiträge zur KK gezahlt werden müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2021



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

der AG muss eine gefährdungsbeurteilung durchführen und dir ersatztätigkeiten zuweisen, wenn dein arbeitsplatz nicht den mutterschutzrichtlinien entspricht. corona ist KEIN GRUND für ein bv!! der Arzt hat da gar nix auszustellen, er darf es gar nicht! das MUSS der AG machen. wenn er keine ersatztätigkeiten hat, dann stellt der AG das bv aus. und du erhälst dein geld normal weiter. hat der AG aber andere arbeit für dich, die du im übrigen annehmen musst und kein mitspracherecht hast, dann musst du das ausführen. krankschreiben lassen darfst du dich auch nicht! da du nicht krank bist. sollte es schwierigkeiten mit dem AG geben, wende dich an das gewerbeaufsichtsamt. aber dein arzt ist völlig raus.

von mellomania am 29.04.2021, 21:30



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

"Dieser empfahl mir ein schreiben vom Artzt mit zu bringen, mit der Bestätigung der Schwangerschaft..." Der Arzt soll die Schwangerschaft bestätigen, nicht das BV ausstellen!

von minnie_74 am 30.04.2021, 00:07



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

Genau darum geht es auch nicht . Die Frage war wenn ich im BV im Einzelhandel bin ich durch mein Einzelunternehmen ( Onlineshop) finanzielle Einbußen habe . Kriege ich nicht mein Lohn weiter hin bezahlt . Wird mir mein Gewinn im Einzelunternehmen angerechnet ? Kriege ich Probleme mit Sozialleistungen?

von aufderwolke am 30.04.2021, 00:13



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

Wenn dein AG ein korrektes BEschäftigungsverbot ausstellt, kriegst du deinen normalen Lohn weiter. Einzig durch das Gewerbe verschiebt sich der Bemessungszeitraum auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr

von MamaausM am 30.04.2021, 06:58



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

Wie hier immer gleich an die Decke gegangen wird, wenn jemand ein coronabedingtes BV bekommt oder sich wegen Schwangerschaft krankschreiben lässt Dass man sich in gefährdenden Positionen erstmal krankschreiben lässt, ist rechtlich sicher nicht ganz sauber, aber gang und gäbe (zumindest für die paar Tage bis die Schwangerschaft offiziell bestätigt wurde). Man könnte natürlich dem Gyn jetzt richtig Druck machen, dass man sofort eine Bestätigung der Schwangerschaft braucht, damit der AG schneller handeln kann. Da vom AG aber schon angekündigt wurde, dass es zu einem BV kommen wird, gibt es offensichtlich keine Ersatztätigkeit, die in Frage kommt. Die KK wird also ohnehin für die Ausfallzeiten zahlen - egal ob man es Krankheit oder Beschäftigungsverbot nennt. Macht es da wirklich einen Unterschied ob gleich BV oder erst Krankschreibung und später BV? Jetzt zur eigentlichen Frage: Du bekommst im BV das, was du sonst auch gehabt hättest. Wärst du nicht schwanger, hättest du Gehalt + Gewinn aus deinem Shop. Genau das bekommst du jetzt auch weiterhin - es gibt also keine Einbußen. Wenn du noch eine Antwort von Frau Bader haben möchtest, würde ich dir raten, deine Frage noch einmal ohne zu viele Details zu stellen. Krankschreibung und wie es zum BV kommt, sind irrelevant. Die Info, dass du im BV bist, reicht.

von Minimäuschen am 30.04.2021, 16:19



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

Deine Antwort ist aber auch keine Antwort auf die Frage.

von Felica am 30.04.2021, 16:29



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

"Jetzt zur eigentlichen Frage: Du bekommst im BV das, was du sonst auch gehabt hättest. Wärst du nicht schwanger, hättest du Gehalt + Gewinn aus deinem Shop. Genau das bekommst du jetzt auch weiterhin - es gibt also keine Einbußen." - Zitat Ende. Was war denn deiner Meinung nach die Frage?

von Minimäuschen am 30.04.2021, 16:35



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

Dein AG stellt dir ein BV für die Tätigkeit aus, welcher du bei ihm nachgehst. Sofern du dort ein festes Gehalt bekommst, ändert sich für dich an der Bezahlung von ihm nichts. Auch KV usw laufen normal weiter, da du als normal beschäftigt geltest. Solltest du eine Lohnbezahlung bekommen, bekommst du den Schnitt aus den 3 Monaten vor Schwangerschaftsbeginn, allerdings werden Zuschläge versteuert. es heißt im übrigens Beschäftigungsverbot, nicht Betriebsverbot und nicht Berufsverbot. Das sind zwei andere Dinge. Da Du zudem scheinbar noch zusätzlich selbstständig bist, musst du dort selbst entscheiden. gehst du dort weiter deiner Tätigkeit nach, was du grundsätzlich darfst, dann läuft das normal weiter. Sprich Einkünfte versteuern usw. Auch da ändert sich nichts. Sagst du, ist mir zu heikel, ich schließe den Job, fallen halt die Einkünfte weg. Da online-Handel denke ich das aber eher weniger, Kundenkontakt dürftest du da ja nicht wirklich haben. Ob und inwieweit du wegen der Selbstständigkeit noch Versicherungen beachten musst, musst du selbst klären, grundsätzlich ändert sich da aber, nur wegen der Schwangerschaft als solches, nichts. So, was weitaus wichtiger für dich sein dürfte ist aber, da du Mischeinkünfte hast, gilt für dich nicht das Einkommen aus den 12 Monaten vor Geburt, sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Sollte dein Mutterschutz noch 2021 beginnen, könntest du das Jahr auf Antrag ausklammern lassen. Falls Mutterschutz erst 2022 beginnt, ist das Einkommen aus 2021 für dein EG maßgeblich. Ob du da Gewinne gefahren hast oder nicht ist erst einmal egal, außer es kommt wegen Corona noch zu einer Änderung. Zudem gilt, weil Kind nach September 21 geboren, das neue EG-Recht für dich.

von Felica am 30.04.2021, 16:38



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

Sie ist scheinbar Angestellt im Einzelhandel und zusätzlich Selbstständig mit einem Online-Shop und macht sich Sorgen ob sie, weil der AG ihr ein BV ausstellt und sie dann ja nur noch der selbstständigen Tätigkeit nachgeht, versichert ist usw. BV gilt ja nur für die Tätigkeit beim AG. Für den Shop ist sie eigenständig verantwortlich. So habe ich das verstanden.

von Felica am 30.04.2021, 16:40



Antwort auf: Hauptberuflich bald Betriebsverbot/ Einzelunternehmerin

Nur, weil etwas Gang & Gäbe ist, ist es trotzdem nicht damit in Ordnung. Was meinst du denn, warum AG´s bei dem Wort "Schwangerschaft" oftmals nicht erfreut reagieren? Genua - weil es so viele gibt, die sich dann erst mal ohne besonderen Grund und ohne dem AG überhaupt die Möglichkeit einer Gefährdungsbeurteilung zu geben, sich "eine AU holen". Also dein "Gang & Gäbe" schadet allen Müttern. So sehr zum Lachen finde ich das eher nicht.

von cube am 30.04.2021, 19:26