Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hallo Frau Bader,

Frage: Hallo Frau Bader,

Mala28

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Ich befinde mich momentan in Elteenzeit, die ich bis Juni 2021 beantragt habe. Ab dem 01.12.20 bis zum Juni 2021 arbeite ich während der Elternzeit dann noch 20 Stunden. Nun habe ich eine zusatzvereinbarung bekommen. Ich habe einen unbefristeten vollteitvertrag. Die Zusatzvereinbarung sieht die Eltenzeit vor mit der Teilzeitvereinbarung. Sonst gelten die Vereinbarungen aus meinem unbefristeten Vertrag. Das ist auch alles okay. Ein Paragraph da steht dann sollte es wegen einer Veränderung des Verhältnisses in der Schule notwendig werden, die wöchentliche Unterrichtszeit der geänderten Situation anzupassen verpflichte ich mich die Unterrichtszeit zu verhandeln. Ich möchte definitiv im Vollzeit zurück. Ist so etwas eine gängige Vereinbarung? Wieviel vorher müsste der Arbeitgeber bei einer Änderung auf mich zukommen? LG mala


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Sie sind Lehrer? Und was heißt, Sie verpflichten sich, die Unterrichtszeit zu verhandeln? Verhandeln ist ja eigentlich nichts. Oder steht da drin, dass Sie, wenn es von der Schule aus nötig ist, auch mehr Stunden arbeiten würden? Es fällt mir sehr schwer, das zu beantworten. Liebe Grüße NB


mellomania

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was hat die unterrichtszeit bei dir im vertrag zu tun? was arbeitest du?


Mala28

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Naja, wenn es um Unterrichtszeit geht, dann ist es klar, das ich als Lehrerin tätig bin.


mellomania

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nein, das ist nicht klar. es könnte auch sein dass die unterrichtszeiten deines kindes für deinen AG relevant sind. in welchem Bundesland? verbeamtet oder in Anstellung?


Mala28

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Nrw ange.


Mala28

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Hallo Frau Bader, ja ich bin Lehrerin, noch angestellt Vollzeit 27,5 Std. Während der Elternzeit bis Juni in Teilzeit 20 Std. In der Vereinbarung steht wortwörtlich drin " sollte es wegen einer Veränderung des Verhältnisses in der Schule notwendig werden, die wöchentliche Unterrichtszeit der geänderten Situation anzupassen verpflichte ich mich die Unterrichtszeit zu verhandeln".


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