MeGu
Hallo Ich habe 2013 fälschlicher Weise bei der Beantragung der Elternzeit einen Fehler gemacht, leider ist es keinem aufgefallen, auch nicht meinem Arbeitgeber. Mein Kind wurde am 11.04.13 geboren elternzeitbeginn war dann am 07.06.13 (Wegen mutterschutz) Ich habe leider den Fehler gemacht und nun die 3 jährige Elternzeit ab diesem Zeitpunkt berechnet, also bis 06.06.16 ( statt 10.04.16 wie es eigentlich hätte sein müssen) Mein Chef hat das so hingenommen. Nun war ich 2016 wieder schwanger und habe zum vermeintlichen Wiedereinstieg im juni ein beschäftigtsverbot ausgeschrieben bekommen. Durch ein schreiben meiner krankenkasse die nun den Zeitraum von April bis Juni geklärt haben möchte ist der ganze Fehler erst aufgefallen. Die krankenkasse möchte jetzt gerne für den Zeitraum dass ich die freiwillige Versicherungsbeiträge bezahle. Muss ich dass? Hätte meinem Chef mein Fehler nicht auch auffallen müssen? Ganz dreist gesagt hätte ich ja eigentlich sogar ab April wieder arbeiten gehen müssen, hätte da dann schon das beschäftigungsverbot vorgelegt und sogar wieder Gehalt bezogen.
s.u.
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