Karolcia2a
Ich bin schwanger und seit 2 Jahren arbeite ich Vollzeit. Mein Vertrag läuft am 31.07.2021 aus. Der Entbindungstermin ist am 5.03.2021. Wie sieht es dann bei mir mit der Elternzeit? Kriege ich nur ein Monat nach dem Mutterschutz? Ich bedanke mich für die Antwort schon im Voraus.
Hallo, Ja, mit dem Vertrag endet auch die EZ.Melden Sie sich vorsorglich mit Einschreiben bei der Agentur für Arbeit. Sie bekommen aber in der EZ von dort keine Leistung.Außerdem sind Sie nur während des Bezuges von EG beitragsfrei KK versichert. Liebe Grüße NB
mellomania
deine elternzeit läuft bis 31.7.21. danach bist du hausfrau mit elterngeldbezug. wie lange hast du vor bzw. kannst du es dir leisten das kind zu betreuen? elterngeld kannst du auf ein jahr oder zwei jahre auszahlen lassen. solange du elterngeld bekommst bist du versichert. danach nicht mehr. ob du alg 1 berechtigt bist, kommt darauf an, ob du dem arbeitsmarkt für mindestens 15 h in der woche zur verfügung stehst. möchtest du nach dem elterngeld weiterhin daheim bleiben, erhälst du, wenn du nicht arbeitsbereit bist, keine unterstützung soviel ich weiß. könntest du mit dem vater zusammen in eine familienversicherung für nach dem elterngeldbezug?
luvi
Hallo, In die Familienversicherung mit dem Vater des Kindes geht nur, wenn ihr verheiratet seid. Elternzeit hast du bis Vertragsende. Du kannst darüber hinaus aber auch noch länger zu Hause bleiben. Elterngeld bekommst du auch darüber hinaus, entweder 12 oder 14 Monate, bzw. doppelt so lange, wenn du Elterngeld plus wählst. LG luvi
Karolcia2a
Guten Morgen. Danke für die liebe Antworten. Ich bin mir noch nicht sicher ob ich ein oder zwei Jahre Elternzeit nehmen möchte. Also heißt es für mich, wenn ich zum Beispiel nur ein Jahr beantragen werde, werde ich ab März (nach dem Geburt meines Kindes) für 12 Monate Elterngeld erhalten obwohl mein Vertrag bis am 31.07.2021 abläuft? Habe ich es richtig verstanden? Ich habe viel gegoogelt und manchmal findet man die Infos, die zu einander gar nicht passen. Viele Dank noch im Voraus.
mellomania
Elternzeit beantragt man nicht, man meldet sie, da sie einemen rechtlich zusteht. du kannst aber nur bis ende des vertrages melden. danach bist du hausfrau mit elterngeldbezug. solange wie du wählst. entweder das volle für eine jahr oder halb pro monat für zwei jahre.
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