Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Guten Tag ( Unterhalts Änderungen)

Frage: Guten Tag ( Unterhalts Änderungen)

Carmen_20

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Guten Tag Ich lege mal los ich und mein Partner kriegen nächstes Jahr im April unser gemeinsames Baby mein erstes Kind .. für ihn nicht denn er hat einen 6 jährigen Sohn von einer früheren Beziehung ( sie ist verheiratet und hat noch ein Kind bekommen mit ihrem Mann nun der kleine Sohn ist 6 Jahre alt .. und mein Partner zahlt Unterhalt nun gibt es Probleme weil er ihr erklären musste das er weniger zahlen wird da das gerecht aufgeteilt werden muss wenn unser Baby auf die Welt kommt sie macht jetzt Ärger und meint er würde sich nicht mehr richtig um sein Sohn sorgen seitdem ich schwanger von ihm bin was völliger Quatsch ist ich komme mit dem kleinen so gut klar und jedes 2 Wochenende bekommt er hier alles .. nun verstehe ich nicht warum sie nicht nachvollziehen kann das ein Baby auch viel kosten mit sich bringt und das gerecht zwischen denn halb Geschwistern aufgeteilt werden muss (Übertreibe ich ? Oder ist die gierig ? das Jugendamt sagte auch schon das ist so völlig richtig und gerecht ich brauche Infos ich verstehe dieses Verhalten nicht LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesentliche Frage wird sein, ob sein Lohn ausreicht, um Unterhalt für zwei Kinder zu zahlen. Ansonsten wird eine Mangelfallberechnung gemacht, wenn nicht, ändert sich der Unterhalt für das erste Kind nur wenig Liebe Grüße NB


Ani_k

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Er wird jetzt Unterhalt für ein Kind zahlen, danach Unterhalt für 2 Kinder. Da sich ja an seinem Gehalt nichts ändert, wird er so ca. 20 € weniger zahlen.


Carmen_20

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Dankeschön für die Antwort er sein Gehalt Durchschnittlich ..und noch die ganzen Nebenkosten also es ist nicht viel :)


la-floe

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was für Nebenkosten? Er kann ein paar Fahrtkosten abziehen und4% Altersvorsorge und das war es aber auch schon. floe


Carmen_20

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Ich habe mich etwas vertippt nun ja aufjedenfall soll das gerecht aufgeteilt werden und ich verstehe nicht warum sie da so ein Ärger macht beide Kinder werden gleich viel erhalten unser Baby wie sein Sohn auch :)


la-floe

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wieviel zahlt er denn jetzt? Wenn er weiterhin wenigstens Mindestunterhalt zahlt ist das sicherlich einfachwer als wenn es ein Mangelfall ist. floe


Ally79

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Hier kommt es nur auf seine Gehaltshöhe an. Er darf einen bestimmten Teil seines Gehaltes abziehen als Selbstkosten (dieser ist gesetzlich festgelegt und unterliegt nicht eurem Empfinden über die Höhe eurer Lebenskosten). Wenn dann noch genügend da ist wird der Unterhalt fürs erste Kind annähernd so bleiben wie jetzt. Ihr lasst in euren Überlegungen völlig die Rechtslage außer acht. Wenn das Geld wegen eures persönlichen Lebensstils zu wenig ist, obwohl er er ausreichend verdient, müsst ihr diesen eben einschränken. Einfach so könnt ihr den Unterhalt übrigens nicht kürzen. Ich persönlich würde der Mutter des Kindes tatsächlich raten den Unterhalt durchs Jugendamt neu berechnen zu lassen oder sich sogar einen Titel zu holen. Dann hättet auch ihr die Zahlen schwarz auf weiß. Ich lese nämlich nirgends, dass er besonders wenig verdient.


desireekk

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Hallo, das meiste wurde ja schon erklärt, hier kannst Du es nachschauen: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf Ganz grobes Beispiel: Nehmt sein gesamten Jahresnetto (also inkl. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc.) und teilt es durch 12. Das ist dann sein Netto. Dann zieh mal 5% pauschal ab. Was DANN bleibt ist das Netto aus der verlinkten Tabelle. Auf welcher Grundlage zahlt er denn den jetzigen Unterhalt? Wer hat den wie ausgerechnet? Wurde er in der Tabelle hochgestuft da es damals "nur" 1 Kind war? Wenn er damals nicht hochgestuft wurde, dann zahlt er jetzt genau das weiter wie bisher. Wenn er hochgestuft wurde, dann kann er jetzt eine Gehaltsstufe tiefer schauen. das sind ca. 20 EUR weniger was Sohn 1 künftig bekommt. VG D


Mitglied inaktiv

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Du irrst dich gewaltig. Er muss für 2! Kinder lt. Tabelle zahlen, nicht den Betrag für das 1. Kind halbiert.


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