123Laura
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Pachteinnahmen aus Land- und Forstwirtschaft. (Das Haus, welches mir meine Mutter zum 1.1.2017 überschrieben hat, ist als landwirtschaftlicher Betrieb eingetragen.) Außer dieser Einnahmen habe ich keine selbstständigen Einnahmen. Ich bin Lehrerin. Das letzte Jahr vor der Geburt meiner jüngsten Tochter (August 2018) habe ich voll gearbeitet. Davor war ich 2 Jahre in Elternzeit (August 2015 - August 2017), dass letzte Jahr ohne Bezüge. Bei meinem Elterngeldbescheid handelt es sich jetzt um Mischeinkünfte und der Bemessungszeitraum ist das Jahr 2017. In diesem Jahr habe ich nur von August bis Dezember Bezüge erhalten. Gibt es eine Möglichkeit den Bemessungszeitraum auf die 12-Monate vor der Geburt zu schieben? Vielen Dank für Ihre Antwort! Schöne Grüße Laura
Hallo, da gibt es Urteile zu. Leider geht das nicht. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, leider nicht. Bei Mischeinkünften gibt es kein Ermessen, es muss immer das letzte abgeschlossene Steuerjahr zugrunde gelegt werden, auch wenn es dadurch zu großen Einbußen kommt. Das wurde auch bereits mehrfach richterlich bestätigt.
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