Quasselstribbe
Hallo Frau Bader und alle die sich vielleicht sonst auskennen! Vor 2 Jahren wollten wir ein altes Wohnmobil von einem Bekannten kaufen! Bei Abholung stellte sich das Fahrzeug als komplett schrottreif und nicht fahrtauglich heraus! Man einigte sich vor Ort es vorerst ohne Bezahlung mitzunehmen und genau anzuschauen! Nach Begutachtung war der Zustand so schlecht, dass man sich darauf geeinigt hat, es uns kostenfrei zu überlassen und sich ggf. finanziell an der Verschrottung zu beteiligen (der Vorbesitzer)! Wir haben das Wohnmobil nun über zwei Jahre komplett entkernt, saniert und neu aufgebaut, es hat mittlerweile TÜV und wir haben die ersten Familienurlaube damit gemacht! Es gibt keinerlei schriftliche Nachweise zu dem Vorgang, das er es uns damals überlassen hat, weil monatelang nicht klar war ob es überhaupt etwas wird mit den Reperaturen! Damit ist das alles im Sande verlaufen! Brief, Vorbesitzer-Unterlagen ect. haben wir! Nun macht dieser immer wieder dumme Witze und wir haben Bedenken, dass er das (nun funktionierende und sanierte) Wohnmobil zurückfordern kann! Moralisch würde das sehr gut zu ihm passen, wir kannten ihn damals erst kurz und haben über sowas nicht nachgedacht! Müssen wir Angst haben, dass er das Wohnmobil zurückholen kann? Obwohl es jetzt in ganz anderem Zustand ist und uns auch eine Stange Geld gekostet hat? Kaufvertrag hat er damals "verweigert" und ins Lächerliche gezogen: "das Ding?...." "Mein Wort gilt ..." ect. ... Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße
lilly1211
Wenn du den Brief hast musst du keinerlei Bedenken haben.
Quasselstribbe
Wer den Brief hat ist leider nicht automatisch der Besitzer, das haben wir schon rausgefunden! Sonst könnte man ja beliebig Fahrzeugbriefe klauen und sich darauf dass das zugehörige Auto einem selbst gehört! Ist leider nicht so ... aber danke für die Mühe
lilly1211
Na einen Diebstahl wird er euch nicht vorwerfen oder? Er könnte höchstens sagen ihr habt nicht bezahlt. Aber dazu bräuchte er Beweise. Wenn du den Brief hast kannst du es auf dich anmelden. Das ist wirklich so. Besitzen tust du es doch bereits! Du verwechselst vielleicht Besitz und Eigentum? Melde es an auf dich. Fertig. Soll er doch fordern, die frage ist doch ob er die Forderung vor Gericht durchsetzen kann. Und das wird unmöglich sein.
Felica
Es langen auch Zeugen die bezeugen das er es euch überlassen hat. Aber Fr. Bader wird wohl eher nicht antworten weil nicht RuB - Rund ums Baby. Hier geht es nur um Familienrecht.
Quasselstribbe
Oh ... sorry, ich wusste nicht, dass man nur spezielle Themen posten darf! War keine böse Absicht, ich habe mich vorher auch nicht darüber informiert sondern einfach drauf los geschrieben! Danke dann zumindest für eure Mühe! Ja, ich hatte Besitzer und Eigentümer durcheinander geworfen!
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