sabse1904
Guten Tag Ich habe eine Frage Wenn das Jugendamt durchs amstgericht einen Beschluss gegen den kinds Vater hat zwecks kindesunterhalt. Ist ein Beschluss vom amstgericht rechtskräftig oder noch anfechtbar? Kindesvater hat sich nun ein Anwalt genommen aber was will er damit bezwecken oder hat er noch Chance gegen den Beschluss vorzugehen? Ich danke schon mal
Hallo, er hat einen Monat Zeit, gegen den Beschluss beim OLG vorzugehrn. Wenn die Frist abgelaufen ist, ist es rechtskräftig. Liebe Grüße NB
Berlin!
Grundsätzlich ist gegen (fast) jede Entscheidung eines Gerichts ein Rechtsmittel zulässig. Gegen einen Beschluss in Unterhaltssachen ist die Beschwerde das richtige Rechtsmittel. Wird sie eingelegt, wird der Beschluss NICHT rechtskräftig.
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