Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich befinde mich seit dem 03.01.2020 im Beschäftigungsverbot, ausgesprochen durch den Arzt. Mein Arbeitgeber möchte die Büroangestellten nun in Kurzarbeit schicken, da durch das Corona-Virus kaum Arbeit da ist, da die Aufträge zum Erliegen kommen. Hat dies auch Auswirkungen auf mich? Bekomme ich mein bisheriges Gehalt weiter, oder auch nur Kurzarbeitergeld? Vielen Dank!
Hallo, Sie bekommen auch Kurzarbeitergeld. Sonst wären Sie durch die Schwangerschaft ja besser gestellt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst auch Kurzarbeitergeld wie alle andere. Die Schwangerschaft darf dich nicht besser stellen.
Mitglied inaktiv
Da bin ich mir eben nicht so sicher, da die Berechnungsgrundlage das Gehalt VOR Eintritt des BV ist. Glaube man kann das nicht pauschalisieren.
Dojii
Da die Kurzarbeit nicht durch deine Schwangerschaft entsteht, sondern allgemein für alle gilt, ist der damit verbundene Einkommensverlust nicht durch ein BV auszugleichen. siehe unter Anderem hier: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/9230 "Die nach dem Mutterschutzgesetz zur Entgeltsicherung dienenden Vorschriften sollen die unter Mutterschutz stehende Arbeitnehmerin vor Nachteilen aus ihrer Mutterschaft schützen, nicht jedoch eine Verdienstsicherung bringen, die sich unabhängig von sonstigen Entwicklungen des Arbeitsverhältnisses im Betrieb ergibt."
mellomania
daher erhälst du natürlich auch kurzarbeitergeld. dein bv bzw. die schwangerschaft darf dich nicht benachteiligen, aber eben auch nicht bevorteilen. das gilt ja für alle angestellten, auch für dich.
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