Nicole Galinski.
Guten Morgen Frau Bader, Ich bin seit dem 3.2 im BV. Ich habe voher auf 75% gearbeitet immer Überstunden in unterschiedlicher Menge ausgezahlt bekommen. Wie auch unterschiedliche Zuschläge bekommen. Ab Februar wollte ich nur noch 50% arbeiten und nur noch Nachtdienst machen. Jetzt war ich ende Januar bis zum 2.2 Krank geschrieben und ab den 3.2 im BV aufgrund meiner SS. Jetzt meine eigentliche Frage: Mein Gehalt wurde ab BV dann nur noch als 50% Stelle gerechnet. Da der neue Vertrag ab den 1.2 geltend war. Die Zuschläge wurden vom Durchschnitt der letzten 13 Wochen berechnet ( da hatte ich kaum Nächte bzw Zuschläge bekommen) Was gar nicht zum Gehalt gerechnet wurde sind Regelmäßig ausgezahlte Überstunden. Ist das alles so korrekt? Dadurch habe ich insgesamt einen Verlust von mehr als 500€ Ich habe natürlich mit dem Gehalt der letzten 13wochen gerechnet. Was gilt den jetzt? Das belastet mich schon sehr. Vielen dank für ihre Antwort LG Nicole
Hallo, Sie bekommend as,w as Sie ohne BV bekommen würden. Also den Lohn für 50% + Nachtzulagen (die allerdings versteuert werden müssen) Liebe Grüße NB
malini
Es ist auf jeden Fall richtig, dass du das Grundgehalt nur noch für die 50% kriegst. Du bekomnst das, was du ohne BV bekommen würdest. Das wäre ja ab Februar auch nur das Gehslt für die 50%. Der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zählt nur für die Zulagen. Wie es mit den Überstunden ist, muss Fr. Bader sagen.
Mitglied inaktiv
Ich sehe das anders als meine Vorschreiberin. Du wolltest nur noch 50% arbeiten und nur noch Nachtdienst machen. Wenn der Nachtdienst vertraglich vereinbart war, dann erhältst du 50%-Lohn plus Nachtzuschläge, wenn es die gibt. Keinen Durchschnitt aus voriger Beschäftigung, keine Überstunden. Wenn der Nachtdienst nicht vertraglich vereinbart war, dann bekommst du Zuschläge in Höhe dessen was du im Referenzzeitraum an Nachtdiensten geleistet hast, aber umgerechnet von 75% auf 50%. Du bekommst genau das was du ohne BV auch bekommen hättest.
Nicole Galinski.
Okay :( Also ich hatte zwar vorher drum gebeten den ND schriftlich zu fixieren aber das wollte mein AG nicht. Er sagt ich soll darauf vertrauen :( und was wäre dann mit den Überstunden? Es wurden mir regelmäßig Überstunden ausgezahlt und jetzt wurde diese nicht berücksichtigt Im übrigen muss ich mich Korregieren: Monatlicher Verlust von 1000€ Netto Habe vorher auf das neue Brutto Gehalt geguckt. Also bin ich quasi mehr als im Nachteil durch mein BV :( LG Nicole
Mitglied inaktiv
Um den Fall wirklich gut beantworten zu können, bräuchte man noch differenziertere Angaben: 1. Wann ist die Schwangerschaft eingetreten, wann hast du erfahren dass du schwanger bist? 2. Aus welchen Gründen warst du krank (schwangerschaftbedingt oder nicht)? 3. Aus welchen Gründen geschah die Vertragsänderung, und wann wurde der Änderungsvertrag beschlossen? 4. Warum wolltest du nur noch Nachtdienste machen? 5. Ist es vertraglich schriftlich vereinbart, dass deine neue Tätigkeit nur aus Nachtdiensten besteht? Also Nachtschwester oder so. 5. Aus welchen Gründen hast du ein BV? Es ist auf jeden Fall klar, dass du deutlich weniger Gehalt auf dem Lohnzettel hast, wenn du 1/3 weniger arbeitest. Außerdem hast du eine ganz andere Tätigkeit als zuvor (Nacht- statt Tagdienste).
Mitglied inaktiv
Klar, wenn du eine Vertragskürzung unterschieben hast, dann gilt die. Also 50 %. Wenn Du nicht nachweisen kannst das abgemacht war das Du nur Nachtschicht dann machst, dann hast Du das nachsehen. Was ich mich auch fragen würde, war dem AG bekannt das Du schwanger bist wie ihr den Vertrag geändert habt? Weil dann wäre ja von Anfang an klar gewesen das du das nie antreten könntest wegen Mutterschutz. Und fraglich ist auch, warum jetzt ein BV aus der AU heraus - das könnte noch echten ärger machen mit den KK wenn du ins BV gegangen bist ohne wieder im eigentlichen Sinne arbeitsfähig zu sein. Davon ab, die Zuschläge musst du eh versteuern. Also würde es so oder so weniger geben. Das Gehalt der letzten 13 Wochen war eh nie Bestandteil, dann hättest du die Stunden nicht kürzen dürfen. damit würde dich das BV ja besser stellen wie wenn du normal arbeiten würdest - und das ist nie Sinn und Zweck eines BV.
Nicole Galinski.
Klar, Das habe ich schon verstanden, dass es quasi für mich dumm gelaufen ist bzgl der Stundenkürzung. Aber was ich weiterhin nicht verstehe ist, dass ich auf meiner 50% Stelle Grundsätzlich mehr verdient hätte als das was jetzt ausbezahlt wird. Und ich meine, das regelmäßige ausgezahlte Überstunden doch auch in die Berechnung einfließen müssen. Das habe ich zumindest in diesem Forum irgendwo gelesen. Und die Zuschläge klar werden diese versteuert, ich kenne meinen eigentlichen Nettolohn. Krank war ich 2 Wochen zuvor wegen der SS weil man direkt auf Nummer sicher gehen wollte. Und da es noch sehr früh wahr, und meine Gyn erst 100% sicher sein wollte, hat sie mich erst krank geschrieben. Und aus dem Krank in das BV. Ich habe aber meine Chefs, im krank über alles in Kenntnis gesetzt. Aber ich denke das tut grundsätzlich nicht s zur Sache. Der Vertrag stand schon vorher fest.
Mitglied inaktiv
Du hast einen neuen Vertrag abgeschlossen mit neuen Stunden und einer anderen Tätigkeit. Daher kannst du dich nicht auf einen Referenzzeitraum aus einem alten, anderen Vertrag berufen. Da du im neuen Vertrag anscheinend nicht gearbeitet hast, gibt es keinen Referenzzeitraum, sondern du erhältst das vertraglich vereinbarte. Du hast noch nicht geschrieben, ob die nur Nachtdienste vertraglich festgehalten sind!?
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