Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich habe in der Klinik, wo ich vor 10 monaten meine tochter entbunden habe nachgefragt, ob ich jetzt nachträglich den geburtsbericht haben könnte. mir wurde gesagt, dass dafür der Arzt und die Hebammen zustimmen müßten, beide jedoch nicht mehr dort arbeiten würden. aus diesem grunde könnte ich nur den Entlassungsbericht und nicht den Geburtsbericht bekommen. Stimmt das so? Kann man da gar nichts machen. Danke für Ihre Antwort, Jessi
Hallo, Zahlreiche Ärzte gehen nach wie vor davon aus, dass ein Patient keinen Anspruch auf Ein-sicht in seine Krankenunterlagen habe. Diese Auffassung ist jedoch nur teilweise richtig: Nach gefestigter Rechtssprechung hat der Patient grundsätzlich Anspruch darauf, „seine“ Karteikarte einzusehen. Jedoch bezieht sich dieses Recht nur auf die Einsichtnahme in ob-jektive Befunde und Wahrnehmungen des Arztes; subjektive Einschätzungen, etwa über den Charakter des Patienten, kann der Arzt abdecken oder entfernen. Der Anspruch auf Ein-sichtnahme beschränkt sich auf die Einsichtnahme innerhalb der Praxisräume während der üblichen Sprechstundenzeiten. Einen Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen hat der Patient grundsätzlich nicht, da die Unterlagen einschließlich etwaiger Bildaufnahmen im Eigentum des Arztes stehen. Der Patient kann allenfalls die Anfertigung von Kopien bzw. Bildabzügen verlangen, wobei der Arzt seinerseits berechtigt ist, eine Vorauszahlung der dabei entstehenden Kosten zu fordern. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Jessi, ich hab damals auch einen Geburtsbericht angefordert und den habe ich als Kopie auch bekommen. Ich mußte lediglich die Kopien bezahlen, war glaub ich 1 Euro pro Kopie und eine Einverständniserklärung von Ärzten und Hebammen war nicht nötigt. Ich würde vielleicht nochmal nachhaken und auf Dein Recht pochen. LG Inga
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!! Ich werde nächste Woche persönlich in die Klinik gehen und auf den geburtsbericht bestehen! Hoffentlich Klappt es!
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