tonomo
Ich sitze gerade über dem Elterngeldformular und habe zwei Fragen die meinen Mann betreffen. 1. Er hat für seinen ehemaligen Arbeitgeber 4 Jahre im Ausland gearbeitet (2014-2017) und war in D nicht sozialversichert. Muss das im Formular angegeben werden oder ist es irrelevant da er nun schon seit 1,5 Jahren wieder in D beschäftigt ist? Das Formular ist hier etwas verwirrend, da hier neben einer Beschäftigung "seit" auch eine "von - bis" ausgefüllt werden kann. 2. Mein Mann ist kein deutscher Staatsbürger (auch kein EU-Ausland), wurde aber hier geboren und war bis die 4 Jahre im Ausland immer in D. Reicht hier als Anlage eine Kopie des Passes und des Aufenthaltstitels oder ist ein Gang zur Ausländerbehörde besser? Das Formular schreibt hier "ist überflüssig wenn Kopie des Ausländerausweises und Aufenthaltstitels und aller Zusatzblätter beigefügt wird". Ich nehme an mit Ausländerausweis ist der Pass gemeint? Aber von welchen Zusatzblättern ist hier die Rede? Besten Dank!
Hallo, 1. Das kommt darauf an. Wenn er nichtselbständig ist, spielt es für den Bemessungszeitraum keine Rolle 2. Er braucht normalerweise eine Geburtsurkunde. Er kann, je nach Status, verschiedene Unterlagen haben - ich würde dazu tun, was Sie haben und dann kann die/ der Sachbearbeiter)in) nachfragen Liebe Grüße NB
Dojii
Manchmal erhält man zu seinem Aufenthaltstitel noch einen doppelseitig bedruckten Zettel, auf dem Zusatzblatt steht. Auf dem befinden sich noch zusätzliche Einträge, für die auf der eigentlichen Aufenthaltskarte kein Platz mehr war. Wenn es ein Zusatzblatt gibt, steht auf dem betreffenden Aufenthaltstitel immer in der letzten Zeile "siehe Zusatzblatt" oder ähnliches. Wenn das auf der Titel deines Mannes nicht zu finden ist, gibt es auch kein Zusatzblatt.
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