Deda84
Sehr geehrte Frau Bader, ich und mein ex mann haben eine gemeinsame Tochter um die er sich nie kümmert und ich immer per gericht einfordern musste das er überhaupt kam sie zu sehen, die kleinen kennt ihn nicht nur von fotos und jetzt seit sie älter ist weiss sie vom sehen wer er ist, sie hat panische angst vor ihm wenn sie ihn sieht züfällig auf der strasse etc. Wenn er mal meint sie besuchen zu wollen weil er vom jugendamt was bekommt dann schliesst sie sich mittlerweile im bad ein sie ist entzwischen 8 Jahre alt. Am Wochenende kam er nach langer zeit wieder an und wollte zu uns in die wohnung doch sie sperrte sich im bad ein erst nach langem einreden das sie ihn selber sagen soll das er nicht kommen soll ging er dann und meinte das nächste mal kommt er mit der Polizei. Meine fragen wären: Kann er mit hilfe der polizei in die wohnung? ioch habe das alleineige aufenhaltsbestimmungsrecht aber nicht das alleinige sorgerecht da die frau vom jungendamt das nicht notwenige hielt. Heute stand er als normaler schulschluss war an der Schule und wollte sie mitnehmen doch sie rannte zu ihrer lehrerin und weinte sehr die lehrerin teilte ihm mit das er sie nicht nehmen darf und er wollte das aber unbedingt. meine tochter hatte aber noch nicht schule aus da sie ein ganztagsschulkind ist und der direktor versicherte uns das er ein auge auf sie hält. Dazu meine nächste frage: Er darf sie doch nicht ohne meines wissens von der Schule abholen? Da ich doch das alleineige aufenthaltsbestimmungsrecht habe oder? Und gäge es eine möglichkeit das er sie mitnehmen kann zum beispiel durch lügen oder fälschen einer vollmacht? Bitte es wäre mir sehr wichtig wenn sie mir da helfen könnten. lg deda
Hallo, er hat grundsätzlich ein Umgangsrecht, dass er da, leider auch gegen den willen des Kindes, ausüben darf. So ist die gängige Rechtsprechung. Dies berechtigt ihn aber nicht, zu machen, was er möchte. Es sind feste Regeln aufzustellen, die er sich zu halten hat. Er kann nicht einfach vor der Haustür oder vor der Schule stehen. Das Kind muss ja auf die Situation vorbereitet werden. Wenden Sie sich an das Jugendamt, um ihm dies klarzumachen und Vereinbarungen zu treffen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Vorab : All das was er macht darf er nicht !!! Aber, er hat ein Umgangsrecht ! Ich würde Dir dringend raten einen Termin beim Jugendamt zu machen. Ersteinmal alleine und dann mit ihm zusammen, um einen Umgangsplan zu entwickeln. Da er nie eine Bindung zum Kind hatte ersteinmal betreut, vielleicht durchs Jugendamt , und dann, wenn eine Bindung da ist alleine. Das Jugendamt wird ihm klar machen, dass das SO nicht geht. Warum hat Deine Tochter Angst vor ihm ? Was ist da vorgefallen ? Wie gehst Du mit dem Umgangswunsch um ? In Deine Wohnung musst Du ihn nicht lassen, und das würde ich ihm auch deutlich zu verstehen geben. Die Polizei wird lachen, wenn er da anruft. Geh zum Jugendamt und wenn er wirkliches Interesse hat, dann wird er sich da an einen Tisch setzen und eine Lösung suchen, die dem Kindeswohl dient !
Deda84
Sehr geehrte Frau Bader, vielen dank für ihre antowrt und auch danke an Thelmalouise. Zu der Frage warum sie angst hat; das weiss ich auch nicht, es ist einfach so das sie ihn nicht kennt jetzt seit sie älter ist weiss sie natürlich wer er ist wenn er mal auftaucht aber angst hat sie nach wie vor sie bekommt da richtige anfälle. Er ist ja ein Kurde und spricht sehr schlecht deutsch und er sagt Ihren Namen nicht richtig obwohl sie ihm sagte das sie so nicht hiesst und ihrern richtigen namen genannt hat. Als er ja in der Schule war erzählte mir die Lehrerein das meine Tochter sie sehr stark umklammert hat und sehr durcheinander war und sehr geweint hat, und er darauf beharte sie mitzunehmen und die Lehrerein dachter sie müssen ihn gleich wegschupsen weil er ihr zu nahe kam. Ich weiss nicht was er jetzt aufeinmal will ich musste an die Stadt einen erklärung abgeben ob und wie oft er sich um seine tochter kümmert seitdem kommt er aufeinmal wieder an er ist eingentlich immer nur dann angekommen wenn er wegen unterhalt was er ja nicht zahl oder der gelichen was bekam num mich umzustimmen. Jedem erzählt er das seine tochter ihn sehen willudn ich ihn nicht reinlasse aber das stimmt nicht wir hatten im jugendamt um des kindeswillen also von meiner seite aus termine verinbart an die er sich hielt aber nie pünktlich und viel kürzer und als der letzte termin war kam er nicht mehr und dann wars wieder vorbei, also das will ich dann auch nicht. Meine Tochter schreibt eintäge in ihr tagebuch das sie am fenster sitzt und schaut ob ihr vater kommt und sie so angst davor hat. Ich weiss es nicht ich habe nur so angst das er was vor hat da er ja mal zu mir vor einigen jahren sagte er würde ihr mit 6 jahren die wahrheit sagen und dann käme sie zu ihm , nun gut dvor hab ich nicht angst aber davor das er das zu ihm kommen meint, nicht das er sie entführt. Er war ja auch bereits im gefängnis und er hat ja seinen ex freundin in einem zimmer eingesperrt. Das alles macht mir soooooooooooo angst. ob das mit der freundin vor gericht ging weiss ich nicht. Dazu muss ich sagen das ich denke das er sein kind für den aufenthalt benutzt den er ja nicht hat. lg deda
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