Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu einer Antwort von Ihnen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu einer Antwort von Ihnen

malini

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Hallo Fr. Bader, erstmal hoffe ich, ihrem Arm geht's wieder gut :). Weiter unten haben sie eine Frage so beantwortet, dass im Mutterschutz/BV der Lohn gezahlt werden muss, der davor auch gezahlt wurde. Ist das auch so, wenn damit Überstunden bezahlt werden, die man ja in der Schwangerschaft eigentlich nicht leisten darf? Sprich, Vertrag 170 Stunden im Monat, bezahlt werden aber regelmäßig 180. Besteht das dann auch im BV bzw. Mutterschutz so weiter? Das interessiert mich einfach!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vielen Dank für die Frage, meine Schulter hat noch ein langer Weg vor sich, bis der Arm wieder ganz nach oben kommen. Zu der Problematik: Für die Höhe des Zuschusses ist das Nettoarbeitsentgelt maßgebend, das die Arbeitnehmerin in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat. Hat die Arbeitnehmerin während dieser Zeit Überstunden vergütet bekommen, zählt dies mit. Liebe Grüße NB


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