Liebe Frau Bader, mein AG hat u.a. meine Mutterschaftsleistungen falsch berechnet. Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt. Dieser wurde auch von meinem AG abgeholfen und mir wurde das Geld nachgezahlt. Ich arbeite im ö. D. Mein AG prüft nun u.a. nochmals meinen Widerspruch, den er selbst abgeholfen hat und scheint Fehler zu suchen. Meine Frage wäre nun, kann der AG den Widerspruch nochmals "rückgängig" machen und diesen selbst anfechten bzw. welche Verjährungsfrist würde in diesem Fall greifen? Fallen Mutterschaftsleistungen auch unter den § 37 TVöD (Verjährungshöchstfrist ein halbes Jahr)? Vielen Dank!
von Vicky167 am 27.11.2017, 10:57