Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein EU endet jetzt Ende Mai. Möchte jetzt meinem AG mitteilen, dass ich das Arbeitsverhältnis gern fortführen möchte und gern einen Arbeitsplatz in einer anderen Geschäftsstelle, welche näher an meinem Wohnort liegt, annehmen würde. Muss ich mit Nachteilen rechnen, oder kann ich rechtlich belangt werden, wenn ich das Arbeitsverhältnis doch nicht fortführen kann, die Stelle nicht antreten kann, da ich keinen Platz für eine Tagesmutter z.B. finde? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Sabine
HAllo, was steht denn in Ihrem Arbeitsvertrag? Ist dieser an einen Ort gebunden? WEnn ja, muss der Ag einer Versetzung nicht zustimmen, kann es aber aus goodwill tun. Ansonsten bleibt nur die Kündigung. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit