Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzieller Nachteil

Frage: Finanzieller Nachteil

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich noch einmal.... Also mein AG möchte mich nun im Tagdienst einsetzen oder als Rufbereitschaft nachts. Aber bei beiden würde ich nicht mehr auf meinen Verdienst kommen den ich bisher hatte. Dürfen mir Finanzielle Nachteile entstehen ? Bisher war ich ja nur im Nachtdienst . Und bei den Zeiten die ich jetzt arbeiten könnte, würden mir bis knapp 1000€ weniger bleiben .... ist das rechtens ? Ich habe mal gehört das der schwangeren kein Nachteil entstehen darf .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen mind. den Schnitt der letzten 3 Mo vor der Geburt als Lohn bekommen Liebe Grüße NB


mellomania

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das ist richtig. rufbereitschaft nachts geht eh nicht und nur tagschicht ja, aber zum durchschnittslohn der letzten drei monate :-) nachteile dafst du keine haben, aber auch keine vorteile!


luvi

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Hallo, Du musst den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft bekommen. Die Zuschläge werden allerdings versteuert (soweit ich weiß). Finanzielle Nachteile dürfen dir nicht entstehen. LG luvi


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