Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

finanzielle Entschädigung gemäß Infektionsgesetz

Frage: finanzielle Entschädigung gemäß Infektionsgesetz

Claudia Frankfurt

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Hallo, meine Tochter ist als positiv Getestete in Isolierung, wir Eltern sind als Kontaktperson in Quarantäne. Grundsätzlich kann ich Home Office machen, allerdings kann ich nur schlecht nebenbei auch noch meine 2 jährige Tochter betreuen. Die Kleine und mein Mann sind privat krankenversichert, deshalb gibt es kein Geld von der Krankenkasse, wenn unser Kind krank geschrieben ist. Meine Frage: kann ich eine finanzielle Entschädigung gemäß Infektionsgesetz bekommen, wenn ich nicht arbeiten kann, weil ich mein Kind in der Isolierung/Quarantäne zuhaus betreue? Oder muss ich erst noch meinen Resturlaub nehmen, der noch aus der Zeit vor meinem Mutterschutz kommt, nämlich aus 2018 und 2019, bevor ich Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls hab? Vielen Dank Claudia


mellomania

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zuerst müssen überstunden und anteilig urlaub verbraucht werden. Dein mann ist auch zuhause? kann er nicht nach dem Kind schauen damit du arbeiten kannst?


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